Die Finanzierung nationaler Wahl- und Abstimmungskämpfe der Schweizerischen Volkspartei (SVP) durch die in Zug ansässige Stiftung für bürgerliche Politik steht im Zentrum einer politischen Debatte. Die Organisation, die ihren Hauptsitz an der Bahnhofstrasse 23 in Zug hat, stellt beträchtliche Summen zur Verfügung, darunter rund eine Million Franken für die Initiative «Nein zur 10-Millionen-Schweiz». Nun hinterfragt der SP-Kantonsrat Christian Hegglin die steuerlichen Verhältnisse der Stiftung und fordert Klarheit darüber, ob die Organisation im Kanton Zug steuerbefreit ist.
Hegglin verwies in seinem Vorstoss auf die Praxis in Kantonen wie Zürich oder Bern, wo öffentliche Listen über steuerbefreite gemeinnützige Organisationen existieren. Im Kanton Zug fehlt eine solche Transparenz. Der Regierungsrat verweigerte jedoch eine Auskunft zu diesem Thema und berief sich auf das gesetzlich verankerte Steuer- und Amtsgeheimnis. Die Regierung betonte, dass keine Auskünfte über die steuerlichen Verhältnisse namentlich identifizierbarer Personen oder Unternehmen gegeben werden dürften, was auch mögliche Steuerbefreiungen einschliesst.
Auf Anfragen zur Steuerpflicht reagierte die Stiftung für bürgerliche Politik nicht. Die SVP hingegen wies die Vorwürfe zurück und warf der politischen Linken vor, von eigenen Geldflüssen abzulenken. Mediensprecherin Andrea Sommer erklärte, es sei für die Bevölkerung interessant, den Umfang der finanziellen Unterstützung der SP durch Gewerkschaften und staatlich finanzierte NGOs zu sehen. Die Personalstruktur der Stiftung unterstreicht die enge Verbindung zur Partei, da der Stiftungsrat ausschliesslich aus SVP-Mitgliedern besteht.
Zusätzlich wird die Stiftung aufgrund mangelnder Transparenz bei den Spendenflüssen kritisiert. Während Spenden über 15’000 Franken seit Oktober 2022 offengelegt werden müssen, nutzt die Stiftung eine regulatorische Lücke: Da sie keine zweckgebundenen Beiträge für spezifische Kampagnen entgegennehme, entfalle die Offenlegungspflicht. Stiftungspräsident Rolf Dörig betonte gegenüber dem «Tages-Anzeiger», dass die Stiftung keine Wahlkampagnen führe und daher nicht verpflichtet sei, Geldgeber über 15’000 Franken bekannt zu geben.

