Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat seine Schlussanträge im ersten Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit KI-Chatbots wie Googles Gemini das Urheberrecht verletzen können. Das Gutachten folgt einem Rechtsstreit zwischen Google und einem Presseverlag in Ungarn.
Generalanwalt Maciej Szpunar kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass KI-Chatbots Urheberrechte von Verlagen verletzen können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Systeme Formulierungen aus geschützten Presseartikeln in großem Umfang übernehmen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von Inhalten durch KI-Modelle haben.
Das Verfahren markiert einen wichtigen Meilenstein in der rechtlichen Bewertung von generativer KI in Europa. Bisher war unklar, wie die bestehenden Urheberrechtsgesetze auf die Funktionsweise moderner Chatbots anzuwenden sind. Der Fall aus Ungarn dient hierbei als präzedenzfallähnliche Grundlage für die rechtliche Einordnung.
Das Gutachten stellt damit eine erste wesentliche Weichenstellung für zukünftige Gerichtsurteile dar. Es verdeutlicht die Spannung zwischen technologischem Fortschritt durch KI und dem Schutz geistigen Eigentums von Medienhäusern. Die endgültige Entscheidung des EuGH wird nun mit Spannung erwartet.


