Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine deutliche Erhöhung des Mindestzinssatzes für Pensionskassenguthaben beschlossen. Ab dem nächsten Jahr steigt der Satz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge auf 2 Prozent. Dies entspricht einer Steigerung um 0,75 Prozentpunkte gegenüber dem aktuellen Niveau.
Seit dem Jahr 2024 lag der Mindestzinssatz bei 1,25 Prozent. Der vom Bundesrat festgelegte Wert definiert, zu wie viel Prozent die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben in der obligatorischen beruflichen Vorsorge mindestens verzinsen müssen. Die Neuregelung tritt somit im kommenden Jahr in Kraft.
Als Begründung für diesen Schritt führt der Bundesrat die sehr solide finanzielle Lage der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen an. Diese wirtschaftliche Stabilität ermögliche es den Kassen, den Zinssatz nun spürbar anzuheben. Die Maßnahme dient primär als Ausgleich für die höhere Inflation.
Die Entscheidung unterstreicht das Vertrauen der Regierung in die Robustheit des Vorsorgesystems. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass die Ersparnisse der Versicherten trotz Preissteigerungen einen entsprechenden Mindestzuwachs erfahren. Die Erhöhung auf 2 Prozent markiert eine signifikante Anpassung der Verzinsungsregeln.


