HANGZHOU, China, 11. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Dahua Technology, ein weltweit führender Anbieter von AIoT-Lösungen und -Dienstleistungen mit Schwerpunkt Video, hat sein intelligentes Alarmsystem Dahua AirShield durch umfassende Verbesserungen in vier Kernsäulen weiterentwickelt: Clouddienste, Videoverifikation, Vernetzung und Systemintegration.
Die optimierte Lösung wurde entwickelt, um zentrale Herausforderungen herkömmlicher Alarmsysteme zu bewältigen, indem sie cloudgestützte, visuelle und integrierte Technologien nutzt, um die Effizienz bei der Installation zu verbessern, das Benutzererlebnis zu steigern und die gesamten Betriebs- und Wartungskosten zu senken.
Cloudgestützter Betrieb für alle Nutzer
Um die Komplexität und Starrheit der Wartung herkömmlicher Alarmsysteme zu verringern, erweitert Dahua AirShield seinen Clouddienst zur besseren Unterstützung von Installateuren, Endnutzern und Alarmempfangszentralen (ARCs).
Installateure können Geräte per Fernzugriff über eine mobile App konfigurieren, ohne dass physische Bedienteile oder PC-Verbindungen erforderlich sind. Cloudgestützte intelligente Diagnosefunktionen verbessern die Effizienz vor Ort und senken die langfristigen Wartungskosten.
Endnutzer erhalten über das System sofortige Alarmbenachrichtigungen, können es per App aus der Ferne scharf- und unscharfschalten und haben mit nur einem Klick Zugang zu professionellen Sicherheitsdiensten. Außerdem unterstützt es die zentrale Verwaltung von Alarmsystemen, Videoüberwachung, Videotürsprechanlagen und der Zugangskontrolle und ermöglicht so eine systemübergreifende Verknüpfung.
Für ARCs sorgen Konten in der Dahua DoLynk Cloud für mehr Transparenz und beschleunigen die Einbindung von Geräten. Vorkonfigurierte Parameter verringern die Abhängigkeit von komplexen SIA-Konfigurationen und minimieren Konfigurationsfehler, während OEM-Software- und -Hardware-Dienstleistungen ein eigenständiges Branding unterstützen.
Leistungsstarke Videoverifikation
Dank drahtloser Übertragung und Systemvernetzung bietet Dahua AirShield eine stabile und effiziente Videoverifikation in den Modi PIR-Cam, Hardware-Verknüpfung und Software-Verknüpfung.
Die PIR-Cam nutzt RF-HD-Übertragung, um innerhalb von sechs Sekunden sechs Bilder mit einer Auflösung von 1600 × 1200 über das 2,4-GHz-Band an mobile Apps oder Überwachungssoftware zu übertragen.
Im Hardware-Verknüpfungsmodus fungieren Alarmzentralen als zentrale Komponente und verbinden IP-Kameras über das LAN. Alarmregeln werden in der Alarmzentrale gespeichert und lokal ausgeführt, während Videodaten nur einmal über das öffentliche Netzwerk in die Cloud hochgeladen werden, was die Latenz verringert und die Zuverlässigkeit erhöht. Ein 4G-Backup gewährleistet die Datenübertragung bei Netzwerkausfällen.
Einheitliche Vernetzung von Sicherheitsgeräten
Um fragmentierte Systeme und hohe Installationskosten zu reduzieren, bietet Dahua AirShield eine nahtlose Vernetzung über standardisierte Protokolle.
Bei der Vernetzung von Videoüberwachungssystemen integriert der Hub IP-Kameras, NVR und Alarmsysteme. Nutzer können Systeme scharf- oder unscharfschalten und Videoclips direkt aus den Alarmprotokollen heraus ansehen. Es werden nur durch Alarme ausgelöste Aufzeichnungen hochgeladen, was den Offline-Betrieb der IP-Kameras und den Datenschutz unterstützt.
IP-Kameras können herkömmliche PIR-Kameras ersetzen und damit die Installationskosten senken sowie die Effizienz steigern. Für ARCs entfällt dadurch der Bedarf an zusätzlichen Videoplattformen, Servern und Lizenzen, während Verifikation und Reaktion schneller erfolgen können.
Bei der VTH-Vernetzung fungieren Innenmonitore als visuelle Alarmbedienteile für die durchgängige Steuerung und Echtzeitwarnungen. Über die Benutzeroberfläche auf großem Bildschirm können Nutzer Alarmdetails und den Gerätestatus einsehen sowie Vorgänge aus der Ferne ausführen, während Hardwarekosten und Verkabelungsaufwand sinken.
Flexible Integration für ARCs und Entwickler
Um die vielfältigen Anforderungen von ARCs zu erfüllen, bietet Dahua AirShield flexible Integrationsmöglichkeiten für verschiedene Einsatzszenarien.
Die SIA-Integration ermöglicht eine schnelle Anbindung und automatische Ereignismeldung über Standardprotokolle ohne zusätzliche Entwicklungsarbeit. Die in der Dahua DoLynk Cloud konfigurierten Parameter werden automatisch an die Alarmzentralen übermittelt, sodass keine manuelle Einrichtung erforderlich ist.
Die Converter-Integration unterstützt Standardprotokolle und proprietäre Protokolle für Fernzugriff, Notfallwiederherstellung sowie die Weiterleitung von Bild- und Videodaten. Der Cloud-Modus erlaubt ein direktes Einloggen zur Datenweiterleitung, während der Direktmodus vorkonfigurierte IP- und Port-Einstellungen mit automatischer Übermittlung an die Hubs unterstützt.
Die Developer-Integration von Dahua DoLynk bietet zwei API-Gruppen. Open ARC unterstützt den Zugriff auf Clouddaten, Fernsteuerung, Statusüberwachung und den Export von Berichten. Open IoT ermöglicht ARC-Partnern eine vollständige Fernkonfiguration und die Zusammenarbeit mit OEMs.
Mit seinen optimierten Funktionen bewältigt Dahua AirShield zentrale Herausforderungen der Branche, steigert die Effizienz des gesamten Sicherheitsmanagements und markiert damit einen Meilenstein im Bereich intelligenter Alarmsysteme.
Weitere Informationen zu Dahua AirShield finden Sie hier auf unserer offiziellen Website.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.