IFRS-Umstellung und Kingfluencers-Integration treiben naoo AG voran

10.06.2026


Die naoo AG hat ihren ersten konsolidierten Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) vorgelegt und damit einen weiteren Schritt in Richtung Kapitalmarktreife vollzogen. Der Betreiber der Social-Media- und Commerce-Plattform mit Sitz in Zug/Zürich erzielte im Geschäftsjahr 2025 einen operativen Umsatz von 6,0 Millionen Schweizer Franken. Unter dem Strich weist die Gruppe ein positives Konzernergebnis von 0,3 Millionen Franken aus.

Die Umstellung auf IFRS soll die Finanzberichterstattung professionalisieren und die Vergleichbarkeit für institutionelle Investoren erhöhen. Laut Unternehmen ist das ausgewiesene Ergebnis wesentlich von nicht zahlungswirksamen Effekten aus der erstmaligen IFRS-Anwendung beeinflusst. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation im Rahmen der Integration von Kingfluencers. Bereinigt um diese Effekte sieht sich die Gruppe weiterhin in einer planmässigen Investitions- und Skalierungsphase.

Per Bilanzstichtag verfügte die naoo Gruppe über ein Eigenkapital von 7,9 Millionen Franken und damit über eine deutlich gestärkte Bilanzbasis. Zur Verbesserung der Kapitalstruktur trug auch die im Dezember 2025 vollzogene Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital bei. Die Massnahme reduziert Verschuldung und erhöht die Eigenkapitalquote, was die finanzielle Flexibilität des Unternehmens stützt.

Strategisch setzte naoo im Geschäftsjahr 2025 auf die Integration von Kingfluencers. Durch die Verbindung von Plattformtechnologie, einem Creator-Ökosystem und etablierten Kundenbeziehungen will die Gruppe die Grundlage für eine weitere kommerzielle Skalierung legen. Im Zuge der Integration wurden im Berichtsjahr erste gemeinsame Wachstumsinitiativen angestossen. Das Management positioniert naoo damit als Social-Commerce-Anbieter, der Technologie, Inhaltserstellung und Markenbeziehungen stärker verzahnt.

Vier statt zwölf: Ständerat hält an strenger Begrenzung von Sonntagsverkäufen fest

10.06.2026


Der Ständerat hat Pläne für deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage in der Schweiz vorerst gestoppt. In der kleinen Kammer fand eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag keine Mehrheit. Mit 22 Nein- zu 21 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Rat, gar nicht erst auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten, der bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr ermöglicht hätte.

Entscheidend war eine parteiübergreifende Allianz, die sich gegen die Reform stellte. Mitglieder von SP, Grünen, Mitte und SVP formierten sich zu einer sogenannten „Sonntagsallianz“ und verteidigten den besonderen Status des letzten Wochentags. Der Sonntag stehe für Erholung, Freizeit und soziale Beziehungen, argumentierten mehrere Ratsmitglieder. Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger bezeichnete ihn als „Atempause unserer Gesellschaft“ und machte deutlich, dass sie zwar grundsätzlich liberalere Öffnungszeiten befürworte, den Sonntag aber nicht preisgeben wolle.

Damit bleibt die rechtliche Lage vorerst unverändert. Während die Kantone von Montag bis Samstag weitgehend selbst über Ladenöffnungszeiten entscheiden können, gilt für Sonntage das Bundesrecht, insbesondere das Arbeitsgesetz. Heute dürfen Gemeinden und Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe freigeben. Sonntagsarbeit ist im Grundsatz verboten und nur mit Sonderbewilligung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmen – etwa in Spitälern, der Gastronomie, bei Polizei, Rettungsdiensten oder Medienbetrieben – zulässig.

Für den Detailhandel bedeutet der Entscheid einen Dämpfer in einem langjährigen politischen Dauerstreit um liberalere Öffnungszeiten. Befürworter zusätzlicher Shopping-Sonntage argumentieren seit Jahren mit veränderten Konsumgewohnheiten und Wettbewerbsdruck, insbesondere durch den Onlinehandel. Gegnerinnen und Gegner betonen hingegen den Schutz der Arbeitnehmenden und den gesellschaftlichen Stellenwert des arbeitsfreien Sonntags. Wie es weitergeht, liegt nun beim Nationalrat, der sich als nächstes mit der Frage der Sonntagsverkäufe befassen muss.