Fronten verhärtet: Reiche Länder und Entwicklungsländer blockieren WHO-Kompromiss

04.05.2026


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt mit ihrem zentralen Pandemie-Abkommen langsamer voran als geplant. Die Mitgliedstaaten haben sich in Genf darauf verständigt, die Verhandlungen über den sogenannten PABS-Mechanismus – den Annex zu „Pathogen Access and Benefit Sharing“ – zu verlängern. Eigentlich sollte bis Anfang Mai ein Kompromiss vorliegen, der auf der 77. Weltgesundheitsversammlung Ende Mai in Genf beschlossen werden sollte. Stattdessen soll die Versammlung nun formell darüber entscheiden, die Gespräche fortzuführen und den Abschluss erst in den kommenden Jahren ins Visier zu nehmen.

Im Kern geht es um die Frage, wie Daten über neue Krankheitserreger und Informationen zu Impfstoffen, Diagnostika und Therapien bei künftigen Pandemien ausgetauscht werden sollen – und wie die daraus entstehenden Vorteile fair geteilt werden. Der PABS-Mechanismus gilt als Herzstück des internationalen Pandemie-Abkommens, das die WHO-Mitgliedstaaten bereits im Mai 2023 grundsätzlich gebilligt hatten. Die technischen und politisch sensiblen Details des Systems waren damals bewusst ausgeklammert worden, um zunächst eine Grundsatzeinigung zu ermöglichen.

Die Verhandlungsfronten verlaufen vor allem zwischen wohlhabenden Staaten und Entwicklungsländern, die tief gespalten sind, wenn es um die Ausgestaltung des Zugangs zu Erregerproben und die Verteilung von daraus entstehenden Nutzen wie Impfstoffen geht. Länder des Globalen Südens drängen auf verbindliche Zusagen für einen gerechteren Zugang zu medizinischen Gegenmitteln, während Industrienationen und ihre Pharmaunternehmen auf verlässliche Regeln für Datennutzung und geistige Eigentumsrechte achten. WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus sprach dennoch von „realem Fortschritt“ beim PABS-Anhang und zeigte sich zuversichtlich, dass Differenzen mit weiteren Gesprächen überbrückt werden können.

Die Ergebnisse der jüngsten Verhandlungsrunde der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (IGWG) zum Pandemieabkommen sollen der 79. Weltgesundheitsversammlung vorgelegt werden. Angesichts des zusätzlichen Gesprächsbedarfs soll die Versammlung laut WHO darüber entscheiden, das Mandat der Arbeitsgruppe auf Basis der bereits verabschiedeten Resolution WHA78.1 zu verlängern und die Resultate spätestens zur Versammlung im Mai 2027, möglicherweise bereits bei einer Sondersitzung 2026, vorzulegen. Tedros mahnte die Staaten, die offenen Fragen mit „Dringlichkeit“ anzugehen: Die nächste Pandemie sei keine Frage des Ob, sondern des Wann. Erst mit einem abgeschlossenen PABS-Anhang können Länder das Pandemie-Abkommen vollständig unterzeichnen und ratifizieren.

Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.