VARON stellt tragbare Lösungen zur Atemunterstützung vor - pünktlich zum Start der Sommerreisezeit

12.06.2026

BERLIN, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Mit Beginn der Sommerreisezeit in Deutschland gewinnt das Wohlbefinden der Atemwege zunehmend an Bedeutung für Menschen, die einen aktiven Lebensstil pflegen und gleichzeitig mit Atemproblemen zurechtkommen möchten. Als Reaktion auf das wachsende Interesse an tragbaren Gesundheitstechnologien hat VARON seine Juni-Kampagne zum Thema Atemwegsgesundheitgestartet, deren Schwerpunkt auf Mobilität, Komfort und Unabhängigkeit im Alltag für Anwender zu Hause und unterwegs liegt.

Die Initiative startet zu einer Zeit, in der das wärmere Wetter zu mehr Aktivitäten im Freien, Familienbesuchen, Tagesausflügen und Urlaubsreisen einlädt. Für viele Menschen, die auf Sauerstoffunterstützung angewiesen sind, werden Tragbarkeit, Akkulaufzeit und Benutzerfreundlichkeit zu immer wichtigeren Faktoren bei der Auswahl von Atemgeräten.

„Der Sommer regt Menschen oft dazu an, mehr Zeit im Freien zu verbringen und wieder in den Alltag einzusteigen", so der CEO von VARON. „Zuverlässige Lösungen zur Sauerstoffversorgung können den Nutzern helfen, mehr Flexibilität und Selbstvertrauen in ihrem Alltag zu bewahren."

Zu den im Rahmen der Juni-Kampagne vorgestellten Produkten gehören mehrere tragbare und stationäre Sauerstoffkonzentratoren, die auf unterschiedliche Lebensgewohnheiten zugeschnitten sind:

  • VP-2 Extra Battery Bundle - Ein leichter, tragbarer Sauerstoffkonzentrator mit verstellbaren Pulsfluss-Einstellungen, einer stabilen Sauerstoffkonzentration von 93 % ±3 % und einem zusätzlichen Akku für erweiterte Mobilität.
  • VP-8G Super Bundle - Einer der leichtesten tragbaren Sauerstoffkonzentratoren von VARON mit einem Gewicht von ca. 1,98 kg. Das Paket enthält einen zusätzlichen Akku, eine Ladestation und ein Autoladegerät für längere Ausflüge und Reisen.
  • VP-6 Extra Battery Bundle - Entwickelt für Nutzer, die eine kontinuierliche Sauerstoffversorgung benötigen, mit einstellbaren Durchflusswerten, einer integrierten Verneblerfunktion und zusätzlicher Akkukapazität für den erweiterten täglichen Gebrauch.
  • Sauerstoffkonzentratoren VH-3 und VH-3 PRO Home - Sauerstofflösungen für zu Hause mit einstellbaren Durchflusswerten, Verneblerfunktion, intelligenter Steuerung und leisem Betrieb für die tägliche Atemunterstützung.

Die Juni-Aktion läuft vom 1. bis zum 30. Juni und umfasst Kundenanreize wie Preisnachlässe auf berechtigte Käufe und Gutscheinangebote für Käufer von Geräten.

  • 15 € Nachlass bei einem Einkauf über 300 €
  • 40 € Nachlass bei einem Einkauf über 700 €
  • Ein 20-€-Gutschein beim Kauf eines Geräts

Obwohl der Schwerpunkt der Kampagne auf saisonalen Angeboten liegt, erklärt VARON, dass das übergeordnete Ziel darin besteht, das Bewusstsein für praktische Möglichkeiten der Atemunterstützung zu schärfen, die den Nutzern helfen können, während der Sommermonate und darüber hinaus aktiv zu bleiben.

Weitere Informationen über die Sauerstoffkonzentratoren von VARON Deutschland und die Juni-Initiativen sind über die offizielle VARON-Website erhältlich.

Medienkontakt

VARON Deutschland

Website: VARON Deutschland

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.