
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Der Genfer Bankensoftware-Anbieter Temenos übernimmt das Zürcher Fintech Additiv und stärkt damit sein Geschäft mit Lösungen für die digitale Vermögensverwaltung. Additiv entwickelt eine Plattform, die Prozesse, Daten und Anwendungen bei Banken, Vermögensverwaltern und Versicherungen in einer zentralen Orchestrierungsschicht bündelt. Institute nutzen die Technologie, um digitale Kundenprozesse über verschiedene Kanäle hinweg aufzubauen und zu steuern. Nach Abschluss der Transaktion wird Additiv unter seinem eigenen Namen als Teil der Temenos-Gruppe weitergeführt.
Temenos zielt mit der Akquisition insbesondere auf den Ausbau seines Angebots im Wealth Management. Im Fokus stehen hybride Vermögensverwaltungsmodelle für vermögende Privatkunden sowie zusätzliche Funktionen für das sogenannte Mass-Affluent-Segment, also Kundinnen und Kunden unterhalb des klassischen Private Banking. Die Additiv-Plattform soll künftig die bestehenden Front-End- und Beratungsangebote von Temenos ergänzen und Finanzinstituten helfen, neue Anlage- und Beratungsservices schneller auf den Markt zu bringen. Laut Temenos-CEO Takis Spiliopoulos stärkt der Zukauf das Wealth-Angebot in einem Markt mit stark wachsender Nachfrage.
Additiv betreut nach eigenen Angaben weltweit rund 30 Kunden aus den Bereichen Vermögensverwaltung, Banking und Versicherung. Das Fintech beschäftigt etwa 200 Mitarbeitende und verfügt neben dem Hauptsitz in Zürich über Standorte unter anderem in Singapur, Frankfurt, Dubai, London, Jakarta und Makati City auf den Philippinen. Die Implementierung der Plattform dauert laut Unternehmensangaben oft nur drei bis sechs Monate und damit deutlich weniger als bei vergleichbaren Lösungen. In den vergangenen drei Jahren legten die wiederkehrenden Umsätze im zweistelligen Prozentbereich zu; zudem verweist Additiv auf eine Kundenbindungsrate von 138 Prozent und einen Net-Promoter-Score von über 90 Punkten.
Für den langjährigen Grossaktionär Martin Ebner markiert der Verkauf den Ausstieg aus einer Beteiligung, die trotz wiederkehrenden Wachstums als anspruchsvoll galt. Ebner hielt direkt und indirekt rund 60 Prozent an Additiv und hatte sich parallel bei Temenos verstärkt, wo er seinen Anteil im Jahr 2024 auf rund 20 Prozent ausgebaut hat. Der Kaufpreis für Additiv wird von den Parteien nicht offengelegt. Damit bleibt offen, in welchem Umfang Ebner von der Integration des Zürcher Fintechs in den deutlich grösseren, börsenkotierten Bankensoftware-Spezialisten profitiert – und wie sich die Transaktion für die übrigen Temenos-Aktionäre auswirkt.