Cham Swiss Properties: Mehr Aktien, mehr Einfluss auf Bredella

10.06.2026


Cham Swiss Properties AG hat den nächsten Schritt zur vollständigen Übernahme der Bredella Beteiligungen AG vollzogen. Das in Cham (ZG) ansässige Immobilienunternehmen schuf im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1'427'668 neue Namenaktien aus dem bestehenden Kapitalband, die inzwischen im Handelsregister eingetragen sind. Hintergrund ist eine am 4. Juni 2026 angekündigte Transaktion, mit der Cham Swiss Properties sämtliche Minderheitsanteile an der Bredella Beteiligungen AG im Weg eines Aktientauschs erwerben will.

Mit der Ausgabe der neuen Papiere steigt die Zahl der ausstehenden Namenaktien um 3,0% auf neu 48'906'622. Die Handelszulassung der zusätzlichen Titel an der SIX Swiss Exchange erfolgt am heutigen Tag. Der eigentliche Aktientausch zum Erwerb der verbleibenden Bredella-Anteile soll den Angaben zufolge innerhalb der kommenden zehn Tage abgeschlossen werden.

Cham Swiss Properties war 2025 aus der Fusion der Ina Invest AG und der Cham Group AG hervorgegangen und zählt nach eigenen Angaben zu den Eigentümern eines der hochwertigsten Immobilienportfolios in der Schweiz. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Wohn- und Arbeitsräumen an zentralen Lagen mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Das bestehende Portfolio beläuft sich derzeit auf rund 1,7 Milliarden Schweizer Franken. Nach Fertigstellung der laufenden Projekte rechnet die Gesellschaft mit einem Ausbau der Portfoliogrösse auf etwa 3 Milliarden Franken und jährlichen Mieteinnahmen von über 100 Millionen Franken.

Rund 70 Mitarbeitende decken laut Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette des Immobilienzyklus ab – von der Entwicklung über die Realisierung bis zum Betrieb. Cham Swiss Properties ist an der SIX Swiss Exchange kotiert; die Aktie wird unter dem Tickerkürzel CHAM und der Valorennummer CH0524026959 gehandelt. Mit der nun eingeleiteten vollständigen Integration der Bredella Beteiligungen AG stärkt der Konzern seine Struktur und setzt den eingeschlagenen Wachstumspfad im Schweizer Immobilienmarkt fort.

Vier statt zwölf: Ständerat hält an strenger Begrenzung von Sonntagsverkäufen fest

10.06.2026


Der Ständerat hat Pläne für deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage in der Schweiz vorerst gestoppt. In der kleinen Kammer fand eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag keine Mehrheit. Mit 22 Nein- zu 21 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Rat, gar nicht erst auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten, der bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr ermöglicht hätte.

Entscheidend war eine parteiübergreifende Allianz, die sich gegen die Reform stellte. Mitglieder von SP, Grünen, Mitte und SVP formierten sich zu einer sogenannten „Sonntagsallianz“ und verteidigten den besonderen Status des letzten Wochentags. Der Sonntag stehe für Erholung, Freizeit und soziale Beziehungen, argumentierten mehrere Ratsmitglieder. Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger bezeichnete ihn als „Atempause unserer Gesellschaft“ und machte deutlich, dass sie zwar grundsätzlich liberalere Öffnungszeiten befürworte, den Sonntag aber nicht preisgeben wolle.

Damit bleibt die rechtliche Lage vorerst unverändert. Während die Kantone von Montag bis Samstag weitgehend selbst über Ladenöffnungszeiten entscheiden können, gilt für Sonntage das Bundesrecht, insbesondere das Arbeitsgesetz. Heute dürfen Gemeinden und Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe freigeben. Sonntagsarbeit ist im Grundsatz verboten und nur mit Sonderbewilligung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmen – etwa in Spitälern, der Gastronomie, bei Polizei, Rettungsdiensten oder Medienbetrieben – zulässig.

Für den Detailhandel bedeutet der Entscheid einen Dämpfer in einem langjährigen politischen Dauerstreit um liberalere Öffnungszeiten. Befürworter zusätzlicher Shopping-Sonntage argumentieren seit Jahren mit veränderten Konsumgewohnheiten und Wettbewerbsdruck, insbesondere durch den Onlinehandel. Gegnerinnen und Gegner betonen hingegen den Schutz der Arbeitnehmenden und den gesellschaftlichen Stellenwert des arbeitsfreien Sonntags. Wie es weitergeht, liegt nun beim Nationalrat, der sich als nächstes mit der Frage der Sonntagsverkäufe befassen muss.