ieGeek stellt AOV-Technologie für kabellose Sicherheitskameras vor, die 24/7 intelligente Aufnahmen ohne Verkabelung ermöglicht

24.04.2026

BERLIN, 24. April 2026 /PRNewswire/ -- Die AOV-Technologie (Always-on Video) von ieGeek ermöglicht kabellosen Überwachungskameras intelligente 24/7-Aufnahmen ohne die Aktivierungsverzögerungen und verpassten Ereignisse, die mit herkömmlichen PIR-basierten Systemen verbunden sind. Die ieGeek S7 kombiniert diese Funktion mit einer Batterie mit hoher Kapazität, KI-gestützter Personennachverfolgung und einer erweiterten Erkennungsreichweite.

AOV-Technologie erweitert die Möglichkeiten kabelloser Kameras

Bei der Einrichtung von Heim-Sicherheitssystemen mussten Nutzer bisher zwischen zwei Ansätzen wählen:

  • Kabelgebundene Kameras: 24/7-Aufnahmen, erfordern jedoch eine komplexe Verkabelung und eine feste Platzierung.
  • Batteriebetriebene Kameras: kabellose Flexibilität, aber Aktivierungsverzögerungen bei PIR-Systemen bergen das Risiko, Ereignisse zu verpassen.

Die AOV-Technologie von ieGeek schließt diese Lücke und bietet die unterbrechungsfreie Aufzeichnung einer kabelgebundenen Kamera bei gleichzeitiger Flexibilität einer batteriebetriebenen Lösung, die sich nahezu überall montieren lässt.

So funktioniert AOV

ieGeek S7 AOV Security Camera photo

Die ieGeek S7 bleibt mit einem Modus mit niedriger Bildrate kontinuierlich aufmerksam und erfasst standardmäßig alle zwei Sekunden ein Bild. Dadurch wird redundantes Bildmaterial um rund 90 % reduziert, was Batterielaufzeit und Speicher schont. Wird eine menschliche Bewegung erkannt, wechselt die Kamera innerhalb von 50 Millisekunden zu einem Videostream mit bis zu 25 Bildern pro Sekunde (fps).

KI-gestützte automatische Personennachverfolgung

Die ieGeek S7 verfügt über einen fortschrittlichen KI-Algorithmus zur Personenerkennung. Sobald eine menschliche Bewegung erkannt wird, aktiviert sich die automatische Nachverfolgung sofort. Mit einem 355° Schwenkbereich und 120° Neigung folgt die Kamera den Bewegungen der Zielperson automatisch, sodass das Objektiv nicht mehr manuell angepasst werden muss.

Erweiterte Erkennungsreichweite

Typische PIR-Sensoren erkennen Wärmesignaturen bis zu einer Entfernung von etwa 10 Metern, wobei die Genauigkeit durch Distanz und Umgebungstemperatur begrenzt wird.

Der visuelle AOV-Sensor der S7 nutzt KI-gestützte Bilderkennung, um Personen und Fahrzeuge in bis zu 30 Metern Entfernung klar zu erfassen, und filtert mithilfe von Bildalgorithmen irrelevante Bewegungen heraus, wodurch Fehlalarme wirksam reduziert werden.

Verlängerte Batterielaufzeit

Die ieGeek S7 ist mit einer Batterie mit hoher Kapazität von 9000 mAh ausgestattet und kann für eine kontinuierliche Stromversorgung mit einem Solarpanel kombiniert werden. Die Verbindung aus der stromsparenden AOV-Architektur und der Batterie mit hoher Kapazität verlängert die Laufzeit zwischen den Ladevorgängen deutlich.

Neu definiert, was eine kabellose Kamera leisten kann

„Unser Ziel war es, die Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Aufzeichnungen auszuräumen, die bei kabellosen Kameras lange Zeit als unvermeidlicher Kompromiss galten", sagte der Produktleiter von ieGeek. „Mit AOV-Technologie und einem klaren Fokus auf Batterielaufzeit und Erkennungsleistung sind wir überzeugt, dass kontinuierlicher Schutz und kabellose Flexibilität kein Widerspruch mehr sein müssen."

Die ieGeek S7 ist ab sofort bei Amazon erhältlich.

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Ex-Mitarbeitende fordern rund 2 Millionen Franken von Assistenz-Firma am Flughafen Zürich

14.04.2026

Die frühere Assistenz-Firma Goldair AAS am Flughafen Zürich sieht sich einer Welle von Klagen ehemaliger Angestellter gegenüber. Mehrere Verfahren sind bereits beim Bezirksgericht Bülach hängig, wie der Regionalsekretär des VPOD Luftverkehr, Stefan Brülisauer, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Der Gewerkschaft zufolge dürfte sich die Zahl der klagenden Ex-Mitarbeitenden auf über 100 belaufen.

Im Kern der Auseinandersetzung stehen laut VPOD ausstehende Zahlungen in erheblicher Höhe. Die Gewerkschaft spricht von insgesamt rund 2 Millionen Franken, die frühere Beschäftigte von Goldair AAS nachfordern. Einzelne Klagen belaufen sich demnach auf bis zu 40'000 Franken pro Person. Beanstandet werden insbesondere nicht ausgerichtete Ferienentschädigungen während des Urlaubs sowie eine vertraglich zugesicherte, bezahlte Pause von 30 Minuten, die nicht als Arbeitszeit erfasst worden sein soll.

Goldair AAS war bis 2024 am Flughafen Zürich tätig und bot dort Betreuungsdienste für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an. Die rund 120 Mitarbeitenden dieses Bereichs wurden Anfang 2025 vom Flughafen übernommen und sind seither direkt beim Flughafen beschäftigt. Goldair AAS selbst war ein Joint Venture zweier Firmen und agierte am Standort Zürich zudem als Bodenabfertiger für Fluggesellschaften wie Chair, Air Serbia, Eurowings, Pegasus, Lot und GP Aviation. Im vergangenen Sommer hatte das Unternehmen bereits wegen der angekündigten Schliessung der Zürcher Station in einem anderen Fall im Fokus gestanden: Nach einem Warnstreik gewährte der Bodendienstleister einen Sozialplan, hielt aber an der Schliessung fest.

Die neuen Klagen sorgen nun auch an den Finanzmärkten für Aufmerksamkeit. Die Titel der Flughafen Zürich AG gaben im Handel an der SIX zwischenzeitlich um 1,92 Prozent auf 245,60 Franken nach. Der operative Assistenzdienst für mobilitätseingeschränkte Reisende liegt mittlerweile vollständig beim Flughafen, die rechtliche Auseinandersetzung richtet sich jedoch gegen den früheren Dienstleister Goldair AAS. Wie rasch das Bezirksgericht Bülach die zahlreichen Verfahren bearbeiten wird und ob es zu Vergleichen kommt, ist offen.