Ex-Mitarbeitende fordern rund 2 Millionen Franken von Assistenz-Firma am Flughafen Zürich

14.04.2026


Die frühere Assistenz-Firma Goldair AAS am Flughafen Zürich sieht sich einer Welle von Klagen ehemaliger Angestellter gegenüber. Mehrere Verfahren sind bereits beim Bezirksgericht Bülach hängig, wie der Regionalsekretär des VPOD Luftverkehr, Stefan Brülisauer, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Der Gewerkschaft zufolge dürfte sich die Zahl der klagenden Ex-Mitarbeitenden auf über 100 belaufen.

Im Kern der Auseinandersetzung stehen laut VPOD ausstehende Zahlungen in erheblicher Höhe. Die Gewerkschaft spricht von insgesamt rund 2 Millionen Franken, die frühere Beschäftigte von Goldair AAS nachfordern. Einzelne Klagen belaufen sich demnach auf bis zu 40'000 Franken pro Person. Beanstandet werden insbesondere nicht ausgerichtete Ferienentschädigungen während des Urlaubs sowie eine vertraglich zugesicherte, bezahlte Pause von 30 Minuten, die nicht als Arbeitszeit erfasst worden sein soll.

Goldair AAS war bis 2024 am Flughafen Zürich tätig und bot dort Betreuungsdienste für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an. Die rund 120 Mitarbeitenden dieses Bereichs wurden Anfang 2025 vom Flughafen übernommen und sind seither direkt beim Flughafen beschäftigt. Goldair AAS selbst war ein Joint Venture zweier Firmen und agierte am Standort Zürich zudem als Bodenabfertiger für Fluggesellschaften wie Chair, Air Serbia, Eurowings, Pegasus, Lot und GP Aviation. Im vergangenen Sommer hatte das Unternehmen bereits wegen der angekündigten Schliessung der Zürcher Station in einem anderen Fall im Fokus gestanden: Nach einem Warnstreik gewährte der Bodendienstleister einen Sozialplan, hielt aber an der Schliessung fest.

Die neuen Klagen sorgen nun auch an den Finanzmärkten für Aufmerksamkeit. Die Titel der Flughafen Zürich AG gaben im Handel an der SIX zwischenzeitlich um 1,92 Prozent auf 245,60 Franken nach. Der operative Assistenzdienst für mobilitätseingeschränkte Reisende liegt mittlerweile vollständig beim Flughafen, die rechtliche Auseinandersetzung richtet sich jedoch gegen den früheren Dienstleister Goldair AAS. Wie rasch das Bezirksgericht Bülach die zahlreichen Verfahren bearbeiten wird und ob es zu Vergleichen kommt, ist offen.

Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026


Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.