Eine CE-zertifizierte, kompakte Lösung für das assistierte Baden für mobile Pflegeteams in ganz Europa
SHANGHAI, 23. April 2026 /PRNewswire/ -- Auf der 93. China International Medical Equipment Fair (CMEF), einer der größten Medizintechnikmessen Asiens, stellte ZuoWei Technology die „Portable Bathing Machine Fashion Edition" vor, ein CE-zertifiziertes, KI-gesteuertes, assistiertes Badesystem für professionelle mobile Pflegeteams und Einrichtungen.
Die Produktvorstellung erfolgte am Stand der Yi'an Group, dem Series B+-Investor von ZuoWei, während der Veranstaltung im Shanghai National Exhibition and Convention Center. Die intelligenten Pflegeroboter von ZuoWei erregten das Interesse von Händlern, Gesundheitsdienstleistern und Investoren, die nach skalierbaren Lösungen für eine alternde Bevölkerung suchen.
Die Herausforderungen des assistierten Badens meistern
In ihrer Keynote wies Dr. Yao Ping, CEO von ZuoWei Technology, auf eine globale Herausforderung hin: Bis zum Jahr 2050 werden mehr als 100 Millionen ältere Menschen mit Behinderungen erwartet, und das unterstützte Baden bleibt ein kritischer Engpass - es ist arbeitsintensiv, unwürdig und unsicher.
Die Portable Bathing Machine Fashion Edition zielt darauf ab, dieses Problem zu lösen, indem sie fünf Kerninnovationen für verbesserte Pflegeeffizienz und -komfort integriert:
Das System wurde für die häusliche Pflege, medizinische Einrichtungen, kommunale Seniorendienste und mobile Pflegedienste entwickelt und bietet eine standardisierte Badelösung, die in verschiedenen Umgebungen eingesetzt werden kann.
Globale Compliance, lokales Vertrauen
Die Produkte von ZuoWei verfügen über FDA- (USA), CE- (EU) und UKCA- (GB) Zertifizierungen, die die Zuverlässigkeit und Konformität in über 50 Ländern gewährleisten und eine einfache lokale Einführung ermöglichen.
Schwerpunkt europäischer Markt
Mit den CE- und UKCA-Zertifizierungen ist die Portable Bathing Machine Fashion Edition für den Einsatz in den EU-Mitgliedstaaten und in Großbritannien bereit. ZuoWei baut lokale Service- und Vertriebspartnerschaften für häusliche Pflegedienstleister, Pflegeheime und Programme für die häusliche Krankenpflege in ganz Europa auf.
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Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.