Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat entschieden, die speziellen Lohnregeln für Vorpraktika in privaten Kindertagesstätten bis Mitte Juni 2030 zu verlängern. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund anhaltender Verstöße gegen den vorgeschriebenen Mindestlohn, die bei behördlichen Kontrollen festgestellt wurden. Die Verlängerung des Normalarbeitsvertrags soll sicherstellen, dass die Einhaltung der Lohnstandards weiterhin streng überwacht werden kann.
Seit dem Sommer 2024 gilt für ein Vollzeit-Vorpraktikum mit einem Pensum von 100 Prozent ein Mindestlohn von 950 Franken brutto pro Monat bei 13 Monatslöhnen. Ein solches Praktikum ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt. Eine Verlängerung auf maximal ein Jahr ist nur möglich, wenn entweder ein verbindlicher Ausbildungsplatz für das Folgejahr zugesichert wird oder der monatliche Mindestlohn auf 2000 Franken steigt.
Die statistischen Daten der Behörden belegen die Notwendigkeit dieser Regeln. Im Jahr 2025 wurden 39 Kitas kontrolliert, wobei bei sieben Betrieben zehn Vorpraktikanten zu wenig Lohn erhielten. Im Jahr 2026 wurden 32 Kitas geprüft; auch hier fielen sieben Betriebe auf, diesmal bei acht Angestellten. In diesen aktuellen Fällen laufen die Verfahren noch, und die betroffenen Kitas haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Der Hintergrund dieser Maßnahmen reicht bis ins Jahr 2017 zurück, als der Kanton feststellte, dass Lohnempfehlungen häufig unterschritten und Praktika zu lange angesetzt wurden. Obwohl der 2024 eingeführte Normalarbeitsvertrag bereits zu weniger und kleineren Unterschreitungen führte, bleibt das Problem bestehen. Zusätzlich spielt nun das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung eine Rolle, da Vorpraktikanten nicht mehr als reguläre Betreuungspersonen gezählt werden dürfen, was die Arbeitsbedingungen verbessern soll.

