
Die Schweiz hält ihre Zahlungen an die USA für das bodengestützte Luftverteidigungssystem Patriot weiterhin zurück. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) informierte den Bundesrat, dass am Zahlungsstopp festgehalten werde, solange aus Washington keine verbindlichen Angaben zu Lieferterminen und Zahlungsmeilensteinen vorliegen. Hintergrund ist eine von den USA angekündigte Verzögerung der Patriot-Lieferung um mehrere Jahre. Die US-Seite hatte die Reihung der Auslieferungen zugunsten anderer Empfänger geändert – zunächst zugunsten europäischer Nato-Staaten, die Systeme an die Ukraine abgegeben hatten, später auch mit Verweis auf zusätzliche Bedarfe im Nahen Osten.
Aus Sicht der Schweiz verändert diese Repriorisierung zentrale vertragliche Grundlagen der Beschaffung. Offene Punkte betreffen insbesondere den Zeitplan, mögliche Kostenfolgen und die Ausgestaltung des Zahlungsplans. Bern stoppte daher bereits im Herbst die Einzahlungen in den US-Trust-Fund, über den Beschaffungen im Rahmen des Programms Foreign Military Sales (FMS) abgewickelt werden. Über diesen Fonds laufen nicht nur die Patriot-Zahlungen, sondern auch jene für die F-35A-Kampfflugzeuge und Ersatzteile für die F/A-18-Flotte.
Recherchen und eine Bestätigung durch das VBS zeigen allerdings, dass die USA den Schweizer Zahlungsstopp teilweise umgehen. Zahlungen, welche die Schweiz für die F-35A geleistet hatte, wurden von der zuständigen US-Behörde DSCA in den vergangenen Monaten zur Finanzierung der Schweizer Patriot-Beschaffung eingesetzt und an Hersteller Raytheon weitergeleitet. Rechtlich ist dieses Vorgehen innerhalb des FMS-Systems zulässig, politisch aber in Bern «völlig unbefriedigend», wie der Schweizer Rüstungschef es beschrieben hat. In der Praxis besteht das Risiko, dass die Schweiz die Systeme vorfinanziert, ohne über gesicherte Liefertermine zu verfügen.
Gleichzeitig erhöht die US-Regierung den Druck. Nach Angaben aus Schweizer Kreisen wies Washington darauf hin, dass bei einem Unterschreiten eines bestimmten Liquiditätsniveaus im Trust Fund Programme suspendiert oder gar gekündigt werden könnten. Betroffen wäre dann nicht nur das Patriot-Projekt, sondern das gesamte Schweizer FMS-Portfolio mit den USA. Das verschärft den Zielkonflikt in Bern: Einerseits will die Regierung mit dem Zahlungsstopp Druck auf verbindliche Zusagen ausüben, andererseits gilt es, zentrale Rüstungsvorhaben wie die Beschaffung der neuen F-35A-Kampfflugzeuge nicht zu gefährden.
Für die Schweiz steht damit mehr auf dem Spiel als nur ein einzelnes Luftverteidigungssystem. Die Verzögerungen bei Patriot, das Umleiten von Geldern aus anderen Projekten und der drohende Liquiditätsengpass im Trust Fund legen die Abhängigkeit der Schweizer Sicherheitspolitik von US-Rüstungsprogrammen offen. Zugleich zeigt der Fall, wie stark internationale Prioritätenverschiebungen – etwa im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine oder der Lage im Nahen Osten – auf langfristig geplante Beschaffungen mittelgrosser Staaten durchschlagen können.

Seit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR mehr als 1,6 Millionen syrische Flüchtlinge in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Je nach Stichtag schwanken die gemeldeten Zahlen leicht: Zum 16. April 2026 spricht das UNHCR von 1,614 Millionen Rückkehrern, für den 30. April 2026 werden rund 1,63 Millionen genannt. Zunächst hatte die „Welt am Sonntag“ über die Entwicklung berichtet. Die Rückkehrbewegung setzt damit deutlich früher und stärker ein, als viele europäische Regierungen noch vor wenigen Jahren erwartet hatten.
Den UNHCR-Daten zufolge kommt der überwiegende Teil der Heimkehrer aus den unmittelbaren Nachbarstaaten Syriens. Bis Mitte April 2026 reisten 634.000 Syrer aus der Türkei aus, 621.000 aus dem Libanon und 284.000 aus Jordanien. In der späteren Statistik zum 30. April werden die Größenordnungen mit fast 640.000 Rückkehrern aus der Türkei, etwa 630.000 aus dem Libanon und rund 285.000 aus Jordanien bestätigt. Damit tragen insbesondere die Aufnahmeländer in der Region die Hauptlast sowohl der Flucht- als nun auch der Rückkehrbewegung.
Deutschland spielt in den UNHCR-Übersichten bislang nur eine Nebenrolle. Die Bundesrepublik wird nicht gesondert ausgewiesen, sondern in der Kategorie „Sonstige Länder“ mit insgesamt rund 6.100 Rückkehrern geführt. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind allein im vergangenen Jahr 3.678 syrische Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland nach Syrien ausgereist. Insgesamt leben mehr als 900.000 Syrer in Deutschland. Nach dem Ende des Bürgerkriegs und dem Machtwechsel in Damaskus ist die Zahl der Neuankömmlinge deutlich gesunken.
Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass sie in vielen Fällen den ursprünglichen Schutzgrund für syrische Flüchtlinge als entfallen ansieht, verweist bei konkreten Schritten aber auf die rechtlichen Hürden. Das Bamf kann in sogenannten Widerrufsverfahren prüfen, ob sich die Lage im Herkunftsland so dauerhaft und erheblich verändert hat, dass ein Schutztitel nicht mehr erforderlich ist. Nach Behördenangaben ist dieses Kriterium bislang nicht erfüllt. Widerrufsprüfungen finden daher weiterhin nur „anlassbezogen“ statt – etwa nach unerlaubten Heimreisen oder schweren Straftaten. Zwar verzeichnet der jüngste Länderreport des Bamf seit dem Regierungswechsel in Syrien einen tendenziellen Rückgang von Konfliktvorfällen und Getöteten, gleichzeitig wird aber auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche und humanitäre Situation hingewiesen.