Treballadors pel Lloguer Turístic begrüßt Stellungnahme des EuGH zu willkürlichen Beschränkungen der kurzfristigen Vermietung

22.04.2026

BARCELONA, Spanien, 22. April 2026 /PRNewswire/ -- Treballadors pel Lloguer Turístic (TLT) begrüßt die Schlussanträge des Generalanwalts des CJEU in der Rechtssache C-813/24, Smartflats. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, geht aus der Stellungnahme hervor, dass die Behörden keine willkürlichen oder unverhältnismäßigen Beschränkungen für Touristenunterkünfte auferlegen dürfen.

Der Fall befasst sich mit den EU-Vorschriften für Beherbergungsbetriebe und hebt einen wichtigen Punkt hervor: Planungsgenehmigungen oder -bescheinigungen dürfen nicht zu einer administrativen Blackbox ohne objektive Kriterien und mit übermäßigem politischen Ermessen werden. Nach EU-Recht muss die Regulierung verhältnismäßig, transparent und vorhersehbar sein.

Dieser Grundsatz könnte Auswirkungen auf Katalonien haben. Das Gesetzesdekret 3/2023 macht Beherbergungsbetriebe von einer vorherigen Baugenehmigung abhängig, begrenzt die Genehmigungen und legt ein Ablaufdatum für bestehende Genehmigungen fest. Barcelona hat die Schließung von 10.000 Touristenwohnungen bis 2028 angekündigt. Die Maßnahme erstreckt sich jedoch auf ganz Katalonien und betrifft auch die Gemeinden an der Küste und in den Pyrenäen, wo 50.000 HUT-Lizenzen verschwinden dürften. Laut TLT könnte die Umsetzung des Gesetzesdekrets zur größten Massenentlassung in der Geschichte Kataloniens führen, von der 200.000 Arbeitnehmer direkt und indirekt betroffen wären.

Guillem Laporta, Präsident von TLT, sagte: „Die europäischen Institutionen beginnen, einer Art des Regierens Grenzen zu setzen, die mehr auf politischen Erzählungen als auf Fakten beruht. Die katalanische Regelung ist weder verhältnismäßig noch durch irgendeine empirische Studie gerechtfertigt. Auf dem Spiel stehen Tausende von Arbeitsplätzen, die mit der Vermietung von Touristen verbunden sind."

TLT bekräftigte, dass sie sich weiterhin für eine faire, ausgewogene und datengestützte Regulierung einsetzen wird, die den Zugang zu Wohnraum sowie die von diesem Sektor abhängigen Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Aktivitäten schützt. Die Organisation forderte die katalanische Regierung und den Stadtrat von Barcelona auf, ihre Strategie der Konfrontation und des pauschalen Vetos aufzugeben und einen Dialog mit den betroffenen Arbeitnehmern aufzunehmen.

Über Treballadors pel Lloguer Turístic

Treballadors pel Lloguer Turístic (TLT) ist eine Bewegung von Arbeitnehmern, die vom Gesetzesdekret 3/2023 betroffen sind. Sie vertritt Arbeitnehmer, lokale Zulieferer und Selbstständige, die in Verbindung mit Kurzzeitmieten stehen, u. a. in den Bereichen Reinigung, Instandhaltung, Management, Wäscherei, Softwareentwicklung, Catering, Einzelhandel und lokale Dienstleistungen.

Über das Gesetzesdekret 3/2023

Das Gesetzesdekret 3/2023 sieht vor, dass die derzeit in Katalonien geltenden HUT-Lizenzen im November 2028 auslaufen. Die Maßnahme betrifft direkt und indirekt 95.000 Immobilien und 200.000 Arbeitnehmer. Es wurde am 7. November 2023 von der von Pere Aragonès geführten Regierung genehmigt. Am 20. September 2025 gab der ehemalige Präsident seinen Rückzug aus der Politik bekannt, um die Hotelkette seiner Familie zu leiten.

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Digitalisierungsinitiative: Bildungsministerium ergänzt Schülerlaptops um Sicherheitskonfiguration

14.04.2026

Schülerinnen und Schüler in Österreich, die im Rahmen der staatlichen Digitalisierungsinitiative vergünstigte Laptops oder Tablets erhalten haben, sollen künftig besser vor nicht altersgerechten Online-Inhalten geschützt werden – und zwar nicht nur im Schulnetz. Eine vom Bildungsministerium bereitgestellte neue Sicherheitskonfiguration sorgt dafür, dass Apps und Websites mit radikalen, verstörenden, sexistischen oder pornografischen Inhalten auch dann gesperrt bleiben, wenn die Geräte über öffentliche oder private WLANs etwa im Zug oder im Schnellrestaurant mit dem Internet verbunden sind. Eltern können die Voreinstellungen erweitern und zusätzliche Sperren einrichten.

Seit Ende März steht den Schulen ein zentrales Konfigurationsservice des Ressorts zur Verfügung, mit dem die Jugendschutzeinstellungen automatisiert auf die Endgeräte aufgespielt werden können. Zielvorgabe des Bildungsministeriums ist eine "schnellstmögliche Umsetzung im April". Betroffen sind alle mehr als 600.000 Laptops und Tablets, die seit 2020 im Zuge der Digitalisierungsinitiative an Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurden. Die Eltern sollen von den einzelnen Schulen über den Ablauf und den Zeitpunkt der Umstellung informiert werden.

Mit Stichtag 1. April hatten sich nach Angaben des Ministeriums bereits 14 Prozent der Mittel- und Sonderschulen sowie der AHS-Unterstufen an den zentralen Konfigurationsdienst angebunden. Zusätzlich gibt es eine nicht bezifferte Zahl von Schulen, die die Einstellungen eigenständig nach Anleitung umgesetzt haben. Bei der technischen Umsetzung meldet das Ressort bislang einen reibungslosen Verlauf, auch die Lehrergewerkschaft berichtet nach eigenen Angaben derzeit von keinen Beschwerden im Zusammenhang mit der neuen Konfiguration.

Kern des neuen Konzepts ist ein einheitlicher "Basisschutz", der bei Bedarf durch die Erziehungsberechtigten angepasst werden kann. Über das Bildungsportal oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Schule lassen sich einzelne Schutzfunktionen wie Webfilter oder die Installation von Apps individuell aktivieren und deaktivieren. Wer strengere Regeln wünscht, kann mithilfe lokaler Administratorenrechte zusätzliche Schutzsoftware aufspielen, etwa um auch die Bildschirmzeit der Kinder zu begrenzen. Für Eltern, denen der vom Ministerium vorgeschlagene Webfilter beispielsweise aus Datenschutzgründen zu weit geht, ist eine Opt-out-Lösung vorgesehen, mit der sich von Teilen der Voreinstellungen Abstand nehmen lässt.