SHENZHEN, China, 11. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Smartee Denti-Technology hat die Einführung des S22: GS MART (Mandibular Repositioning Technology) für die okklusale Rekonstruktion in der prothetischen Zahnmedizin bekanntgegeben. Mit dieser Neuerung wird der klinische Anwendungsbereich von GS MART auf die prothetische Zahnmedizin erweitert. Das Projekt wurde gemeinsam von Smartee Denti-Technology und dem kieferorthopädischen Team von Prof. Gang Shen bei der Taikang Dental Group entwickelt.
Ausweitung der GS-Unterkieferrepositionierung über die Kieferorthopädie hinaus
GS MART wurde als wirksamer klinischer Ansatz zur Behandlung komplexer Malokklusionen entwickelt, bei dem speziell angefertigte transparente Aligner zum Einsatz kommen, die auf den GS-Kernlösungen S8, S9 und S10 basieren. Anstatt sich ausschließlich auf die Zahnstellung zu konzentrieren, legt die Technologie im Rahmen einer umfassenden Behandlungsplanung den Schwerpunkt auf die Position des Unterkiefers und die funktionelle Okklusion.
Aufbauend auf dieser klinischen Grundlage befasst sich die Lösung S22 mit der Anwendung der GS-MART-Prinzipien bei der okklusalen Rekonstruktion.
Während der Präsentation zur Markteinführung stellte Dr. Lu Jingting, ein Kernmitglied des kieferorthopädischen Teams von Prof. Gang Shen, fest, dass viele Patientinnen und Patienten, die aufgrund von starkem Zahnverschleiß oder Zahnverlust eine okklusale Rekonstruktion benötigen, auch eine Unterbissstellung sowie eine Dreifachfehlstellung (tiefer Überbiss, übermäßiger Überbiss und übermäßige Spee-Kurve) aufweisen. In diesen Fällen reicht die Wiederherstellung der Zahnsubstanz allein möglicherweise nicht aus, um die zugrunde liegende Okklusionsbeziehung vollständig zu korrigieren.
Die S22-Technologie sieht daher vor, vor der Durchführung der endgültigen restaurativen Rehabilitation durch eine dreidimensionale Repositionierung des Unterkiefers eine stabile Unterkieferposition herzustellen. Nach Angaben des Entwicklungsteams ist der digitale Arbeitsablauf so konzipiert, dass er eine schrittweise Behandlungsplanung unterstützt, bei der die Repositionierung des Unterkiefers der okklusalen Rekonstruktion vorausgeht.
Förderung der interdisziplinären klinischen Zusammenarbeit
S22 soll die Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden, Prothetikern und Allgemeinzahnärzten bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit komplexen Okklusionsproblemen fördern.
Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die Diagnose in einer restaurativen oder allgemeinen Zahnarztpraxis gestellt wurde, ermöglicht diese Technologie die Integration einer Unterkieferrepositionierung vor der okklusalen Rekonstruktion.
Patientinnen und Patienten, die über eine kieferorthopädische Praxis kommen zur Therapie gelangen, können zunächst eine Behandlung zur Repositionierung des Unterkiefers durchlaufen, bevor sie zur endgültigen restaurativen Rehabilitation überwiesen werden. Das Projekt zielt darauf ab, eine koordinierte klinische Technologie bereitzustellen, die die interdisziplinäre Behandlungsplanung erleichtert und gleichzeitig die jeweiligen Rollen der einzelnen Fachgebiete wahrt.
Weiterentwicklung des GS-Kliniksystems
S22 stellt eine weitere Erweiterung der GS-Technologie zur Repositionierung des Unterkiefers über die Kieferorthopädie hinaus in den Bereich der prothetischen Zahnmedizin dar. Durch die Kombination der digitalen Behandlungsplanungsplattform von Smartee mit den klinischen Prinzipien der GS-Unterkieferrepositionierung untersucht das Projekt einen digitalen Arbeitsablauf für die interdisziplinäre Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer dreidimensionalen Malokklusion, die mit Zahnabnutzung oder Zahnverlust einhergeht.
Smartee erklärte, dass das Unternehmen weiterhin mit klinischen Expertinnen und Experten zusammenarbeiten werde, um multidisziplinäre Anwendungsmöglichkeiten der GS-Technologie zu erforschen und die weitere Entwicklung digitaler Behandlungsabläufe in der Kieferorthopädie und Prothetik zu unterstützen.
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Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.
Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.
Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.
Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.