KYOTO, Japan, 23. Juli 2026 /PRNewswire/ -- ROHM Co., Ltd. hat das neue Evaluierungsboard BD83070GWL-EVK-002 entwickelt, um die Eigenschaften des DC-DC-Wandler-ICs BD83070GWL – der hohen Wirkungsgrad mit extrem geringem Stromverbrauch verbindet – umfassend zu demonstrieren. Dieses neue Board ist ab sofort online erhältlich. Darüber hinaus sind Ressourcen für Referenzdesigns, darunter Daten zum Schaltungslayout und die Stückliste (BOM), öffentlich zugänglich, was einen reibungslosen Übergang vom Evaluierungsstadium zum Seriendesign ermöglicht.
BD83070GWL-EVK-002: https://www.rohm.com/products/power-management/switching-regulators/buck-boost-inverting/integrated-fet/bd83070gwl-product#evaluationBoard
Abbildungen: Produktmerkmale
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In den letzten Jahren sind batteriebetriebene elektronische Geräte wie Wearables, Mobilgeräte und IoT-Geräte aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die in diesen Geräten verwendeten Komponenten müssen nicht nur miniaturisiert werden, um die Ästhetik des Designs zu verbessern und neue Funktionen zu ermöglichen, sondern auch, um den Stromverbrauch zu senken und so die Batterielebensdauer zu verlängern. ROHM hat die Entwicklung von Stromversorgungs-ICs fortgesetzt, um diesen Marktanforderungen gerecht zu werden.
Der BD83070GWL ist ein Buck-Boost-DC/DC-Wandler-IC, der mit dem Ziel entwickelt wurde, das „Maß aller Dinge unter den energiesparenden Öko-Bauteilen" für elektronische Geräte zu werden, die mit kleinen Batterien oder anderen begrenzten Stromquellen betrieben werden. Er erreicht einen hohen Wirkungsgrad von bis zu 97 % und einen extrem niedrigen Ruhestrom von 2,8 Mikroampere.
Das neu entwickelte Evaluierungsboard wurde so konzipiert, dass es die kleinstmögliche Grundfläche für einen Buck-Boost-DC/DC-Wandler aufweist – eine zentrale Anforderung für kleine batteriebetriebene Geräte. Durch die Integration des BD83070GWL mit einer Spule, Kondensatoren und insgesamt nur fünf Bauteilen wird eine äußerst kompakte Einbaufläche von 12,87 mm² (3,3 × 3,9 mm) erreicht. Dadurch bietet es im Vergleich zu herkömmlichen Buck-Boost-DC/DC-IC-Konfigurationen – einschließlich solcher mit integrierten Spulen – einen erheblichen Vorteil hinsichtlich der Montagefläche.
Anwendungsbeispiele
- Tragbare Geräte: Smartwatches, Smart-Ringe, biometrische Messgeräte usw.
- Mobile Geräte: AR-/VR-Geräte, Smartphones usw.
- IoT-Geräte: KI-Sensorknoten, BLE-Geräte, intelligente Schlösser, kleine Drohnen usw.
- Kleine batteriebetriebene Geräte: E-Zigaretten, kabellose Ohrhörer, digitale Schlüssel, elektrische Zahnbürsten usw.
Pressemitteilung: https://www.rohm.com/news-detail?news-title=2026-07-22_news_evk&defaultGroupId=false
Informationen zu ROHM: https://kyodonewsprwire.jp/attach/202607132432-O1-7890fU16.pdf
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Offizielle Website: https://www.rohm.com/
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.