Dies ist eine Pressemitteilung der NNS Holding (Cyprus) Limited („NNS" oder der „Bieter"). Diese Pressemitteilung wird gemäß den Bestimmungen von § 5 Abs. 4 des niederländischen Erlasses über öffentliche Übernahmeangebote (Besluit openbare biedingen Wft) (das „Dekret") im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (das „Angebot") von NNS für alle ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien am Kapital der OCI Global N.V. („OCI" oder die „Gesellschaft"). Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der OCI dar. Jedes Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angebotsprospekts (der „Angebotsprospekt"), der von der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten, die „AFM") genehmigt wurde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, in einer Rechtsordnung veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre.
LIMASSOL, Zypern, 17. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Es wird auf die Pressemitteilung vom 24. Juni 2026 von NNS bezüglich der öffentlichen Bekanntgabe des Angebots verwiesen. Gemäß den Bestimmungen von § 5 Abs. 4 der Verordnung gibt NNS hiermit bekannt, dass es Transaktionen mit Aktien von OCI (die „Aktien") durchgeführt hat.
Datum | Transaktionsart | Gesamtzahl der Aktien | Durchschnittlicher Kaufpreis (EUR) |
17. Juli 2026 | Kauf | 420,730 | 4.0760 |
Der höchste Preis, der bei den heute getätigten Transaktionen pro Aktie gezahlt wurde, betrug 4,078 Euro pro Aktie.
Insgesamt hat NNS heute 420.730 Aktien erworben, was etwa 0,20 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht.
Nach Abwicklung der oben genannten Transaktionen wird NNS insgesamt 117.178.724 Aktien halten, was etwa 55,44 % des ausgegebenen Grundkapitals von OCI entspricht, und wird zusammen mit Herrn Nassef Sawiris (der gemäß den niederländischen Übernahmeregeln ebenfalls als Bieter gilt) insgesamt 117.568.454 Aktien halten, was etwa 55,63 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht.
Anderea
Soweit dies nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften zulässig ist, können NNS und ihre verbundenen Unternehmen nach dem Datum dieses Schreibens von Zeit zu Zeit – und zwar unabhängig von dem Angebot – direkt oder indirekt Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, erwerben oder deren Erwerb veranlassen. Soweit Informationen über solche Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf in den Niederlanden veröffentlicht werden, werden diese Informationen im Wege einer Pressemitteilung offengelegt, um die Aktionäre darüber zu informieren; diese Pressemitteilung wird auf der Website von NNS zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können NNS und ihre verbundenen Unternehmen (einschließlich ihrer Finanzberater) im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs Handelsaktivitäten mit Wertpapieren von OCI durchführen, wozu auch Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere gehören können.
Informationen zur NNS Holding (Cyprus) Limited
NNS, Teil der 2008 von Nassef Sawiris gegründeten, in Privatbesitz befindlichen NNS-Gruppe, ist eine nach zyprischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Limassol, Zypern. NNS verwaltet und investiert das Familienvermögen über eine diversifizierte Multi-Asset-Plattform, die börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien, Kreditinstrumente und Immobilien umfasst, und geht zudem Partnerschaften mit externen Investoren in Form von Joint Ventures ein. NNS ist der größte Anteilseigner von OCI.
Alle Pressemitteilungen und sonstigen Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der Website von NNS veröffentlicht (https://www.nnsholding.com/).
Allgemeine Einschränkungen
Die Informationen in dieser Pressemitteilung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren dar, noch eine Anlageberatung oder eine Aufforderung zur Aufnahme von Anlageaktivitäten. Diese Pressemitteilung stellt in keiner Rechtsordnung ein Angebot zum Verkauf oder zur Ausgabe von Wertpapieren der OCI oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Erwerb dieser Wertpapiere dar. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in einigen Ländern durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sein. Dementsprechend sollten sich Personen, die in den Besitz dieser Pressemitteilung gelangen, über diese Beschränkungen informieren und diese einhalten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt NNS jegliche Verantwortung oder Haftung für Verstöße gegen solche Beschränkungen durch beliebige Personen ab. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für Verstöße gegen derartige Beschränkungen. Jeder Aktionär, der Zweifel hinsichtlich seiner Situation hat, sollte unverzüglich einen geeigneten Fachberater hinzuziehen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können als „zukunftsgerichtete Aussagen" angesehen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen solche, denen die Wörter „voraussehen", „erwarten", „glauben", „könnte", „fortsetzen", „laufend", „schätzen", „beabsichtigen", „könnte", „planen", „potenziell", „prognostizieren", „sollte", „Ziel", „wird", „würde" und ähnliche Begriffe. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten ausschließlich zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung. Obwohl NNS davon ausgeht, dass die Annahmen, auf denen seine zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, angemessen sind, kann das Unternehmen keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich diese zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend erweisen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den historischen Erfahrungen oder von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebrachten zukünftigen Ergebnissen abweichen. Zu den potenziellen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem (i) Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss des Angebots und der Transaktion innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens oder überhaupt; (ii) Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt behördlicher Genehmigungen ohne unerwartete Verzögerungen oder Auflagen sowie die Möglichkeit behördlicher Maßnahmen; (iii) Risiken im Zusammenhang mit erheblichen Kosten der Transaktion; (iv) die erwartete finanzielle und operative Entwicklung sowie zukünftige Chancen nach Abschluss der Transaktion; (v) Störungen durch die Transaktion, die die Aufrechterhaltung geschäftlicher und operativer Beziehungen erschweren könnten; (vi) Risiken im Zusammenhang mit potenziellen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Transaktion ergeben; sowie (vii) Risiken und Ungewissheiten, die in den Pressemitteilungen und öffentlichen Unterlagen von NNS erörtert werden.
Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Finanzinformationen bezüglich der Geschäftstätigkeit, der Ertragslage oder der Finanzlage. NNS lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Korrekturen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um etwaige Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen oder Änderungen der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen diese Aussagen beruhen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Medienkontakt:
Björn Schuurmans
E-Mail: enquiries@nns.com.cy
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Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.
Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.
Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.
Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.
Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.
Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.