Neue chinesische Produkte aus drei Bereichen weltweit beliebt

27.07.2026

BEIJING, 27. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Beijing ein Bericht von CMG

Neue chinesische Produkte aus drei Bereichen, die die zukünftige Orientierung der industriellen Entwicklung vertreten – Roboter, Künstliche Intelligenz und innovative Medikamente – sind in der ersten Hälfte von 2026 zu einer neuen Visitenkarte des chinesischen Außenhandels geworden.

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In der dritten Woche im Juli lag das wöchentliche Nutzungsvolumen chinesischer Großmodelle bei 36,11 Billionen Tokens, was einem Wachstum von mehr als 30 Prozent gegenüber der Vorwoche entspricht. Damit liegt China seit zwölf Wochen weltweit auf dem ersten Platz. Der Export von KI ist schon längst nicht mehr ein Verkauf von Software, er umfasst auch die Entwicklung der Berechnungsmethoden, die Nutzung der Modelle und die Inbetriebnahme von KI-Agenten.

In der ersten Jahreshälfte belief sich das Exportvolumen von Reinigungsrobotern und bionischen Smart-Robotern auf 18,09 Milliarden Yuan RMB. Der Exportwert industrieller Roboter stieg um 18,6 Prozent auf 6,29 Milliarden Yuan RMB. Diese Roboter wurden in 141 Ländern und Gebieten weltweit abgesetzt. Der Export von Operationsrobotern erhöhte sich drastisch um das 3,3-Fache auf 480 Millionen Yuan RMB und die Zahl der Exportmärkte stieg von 23 auf 49.

Innovative Medikamente haben die globale Wettbewerbslage ebenfalls umgestaltet. In der ersten Jahreshälfte genehmigte die Staatliche Medikamentenaufsichtsbehörde Chinas 38 innovative Medikamente, elf davon sind weltweit neu und wurden von inländischen pharmazeutischen Unternehmen selbständig entwickelt. Zu den Käufern gehören 20 Länder und Gebiete, darunter die USA, Großbritannien, Frankreich und Italien. Hinsichtlich der Zahl neu entwickelter Medikamente nimmt China einen Anteil von rund 30 Prozent weltweit ein und liegt damit auf dem zweiten Platz.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.