BERLIN, 4. Juni 2026 /PRNewswire/ -- NAVEE Commercial kehrte auf die Micromobility Europe 2026 zurück und präsentierte ein erweitertes Produktportfolio, das die Bereiche Shared Mobility, Lieferdienste, Energielösungen und barrierefreier Transport umfasst. Im Mittelpunkt der diesjährigen Präsentation stand die Vorstellung des neuen N2-E-Bike-Sharing-Modells sowie von Lösungen für den realen Flottenbetrieb.

Ein smarterer Ansatz für E-Bike-Sharing
Das auf einer 24-Zoll-Plattform basierende N2 bietet ein stabiles und komfortables Fahrgefühl und ist dabei leicht, wendig und im täglichen Betrieb einfacher zu handhaben.
„Die Zukunft der geteilten Mobilität liegt im Bau des intelligentesten Fahrzeugs", sagte Kaiyu Gu, Direktor des europäischen Marktes bei NAVEE Commercial. „Beim N2 haben wir uns auf die täglichen Herausforderungen der Betreiber konzentriert: Wartungszyklen, Parkbeschränkungen, Flotteneffizienz und Gesamtbetriebskosten, während das Fahrerlebnis intuitiv und komfortabel bleibt."
Das für europäische Städte konzipierte N2 unterstützt die Einhaltung von Parkvorschriften und Nachhaltigkeitsziele, während die Batteriekompatibilität innerhalb des Ökosystems von NAVEE Commercial das Laden und die Wartung vereinfacht. Nach Angaben des Unternehmens kann das Modell in weniger als 120 Tagen die Gewinnschwelle erreichen.
Über die geteilte Mobilität hinaus
Neben dem N2 stellte NAVEE Commercial das PB1-Sharing-Powerbank-System vor, das 22,5-W-Schnellladen unterstützt und flexibel in Einzelhandelsgeschäften, Cafés, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkten eingesetzt werden kann, womit das Unternehmen in den Bereich der urbanen Energieversorgung einsteigt.
Das breitere Produktportfolio umfasste die Sharing-E-Scooter V2 Pro und V2 Lite, das Sharing-E-Bike M2, die Lieferfahrzeuge XM1 und X1, das Fahrrad B1 sowie die „Love Mobility" LM1.
Der V2 Pro bietet eine Reichweite von bis zu 110 km, einen extrem niedrigen Standby-Stromverbrauch und eine modulare Struktur, die Wartungsaufwand und Ausfallzeiten reduziert, und bleibt damit ein führendes Produkt im Ansatz von NAVEE Commercial für hochfrequente geteilte Mobilität.
Das LM1 Love Mobility bietet älteren und behinderten Nutzern eine sicherere, einfachere und barrierefreiere Transportlösung für niedrige Geschwindigkeiten.
NAVEE Commercial stellte außerdem die City-King-Plattform vor, eine integrierte Plattform, die Fahrzeuge, Cloud-Management und Betriebswerkzeuge miteinander verbindet, um den Flottenbetrieb zu vereinfachen.
Blick in die Zukunft mit Betreibern
In den letzten Jahren hat NAVEE Commercial seine Partnerschaften mit Betreibern weltweit gestärkt und seine Produkte anhand von Rückmeldungen aus der Praxis und sich wandelnden Marktanforderungen kontinuierlich weiterentwickelt, um sein Engagement für die Entwicklung intelligenterer und zuverlässigerer Mobilitätslösungen für die Branche zu bekräftigen.
„Wir beobachten, dass Betreiber über einzelne Fahrzeuge hinaus auf langfristige betriebliche Nachhaltigkeit blicken", sagte Olivia Zhan, Global Sharing Business Leader bei NAVEE Commercial. „Deshalb bauen wir sowohl unser Produktökosystem als auch unsere betrieblichen Fähigkeiten weiter aus – von Shared Mobility und Lieferdiensten bis hin zu Energielösungen und Flottenmanagement."
Medienkontakt:
Ding Juntao
dingjuntao@navee.tech
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.