BISHKEK, Kirgisistan, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das Justizministerium der Kirgisischen Republik hat die Aktivitäten von 50 juristischen Personen ausgesetzt, nachdem von westlichen Partnern bereitgestellte und von kirgisischen Staatsorganen überprüfte Informationen darauf hindeuteten, dass die Unternehmen möglicherweise in Transaktionen und außenwirtschaftliche Operationen verwickelt waren, die mit erhöhten Sanktionsrisiken verbunden waren.
Nach Erhalt dieser Informationen führte das Wirtschafts- und Handelsministerium zusammen mit anderen befugten staatlichen Stellen eine Überprüfung im Rahmen des behördenübergreifenden Kooperationsmechanismus durch, um unredliche Teilnehmer an außenwirtschaftlichen Aktivitäten und Transaktionen mit erhöhten Sanktionsrisiken zu identifizieren. Auf der Grundlage der Feststellungen und Stellungnahmen der zuständigen Behörden ordnete das Justizministerium die Aussetzung der Tätigkeit von 50 juristischen Personen an.
Dies ist die erste Maßnahme dieser Art, die die Kirgisische Republik im Rahmen des neuen behördenübergreifenden Verfahrens getroffen hat.
„Die Entscheidung bezüglich dieser 50 juristischen Personen ist eine Präventivmaßnahme, die zeigen soll, dass unsere Rechtsprechung nicht für böswillige ausländische Wirtschaftsaktivitäten oder die Umgehung von Beschränkungen genutzt werden darf", sagte Ayaz Batyrkulovich Baetov, Justizminister der Kirgisischen Republik. „Wir nehmen die von unseren westlichen Partnern erhaltenen Informationen über mögliche sanktionsbedingte Risiken für die nationale Wirtschaft ernst, und die Kirgisische Republik wird im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung handeln, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen."
Das Ministerium betont, dass es sich um eine präventive und regulierende Maßnahme handelt. Sie zielt darauf ab, die Kontrollmechanismen zu stärken, das Risiko von Sekundärsanktionen zu verringern und sicherzustellen, dass in der Kirgisischen Republik eingetragene juristische Personen ihre Tätigkeiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften ausüben.
Die Anordnung wurde nach einer behördenübergreifenden Prüfung der verfügbaren Informationen über ausländische Wirtschaftsaktivitäten, Zahlungsketten, Gegenparteien, Handelswege und andere Indikatoren, die mit einem erhöhten Sanktionsrisiko verbunden sind, erlassen. Das Justizministerium handelte im Rahmen seiner rechtlichen Befugnisse und im Einklang mit dem festgelegten Verfahren für die Aussetzung oder Beendigung der Tätigkeit von juristischen Personen, wenn einschlägige Gründe festgestellt wurden.
Im Einklang mit den geltenden Rechts- und Verfahrensvorschriften gibt das Ministerium zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder die Namen noch die Eigentumsverhältnisse oder die Branchen der betroffenen Unternehmen bekannt. Weitere Maßnahmen werden über die geeigneten rechtlichen Kanäle durchgeführt.
Die Kirgisische Republik behauptet, dass sie die Umgehung internationaler Beschränkungen durch eine Partei weder unterstützt noch erleichtert. Die staatlichen Stellen verstärken weiterhin die Zusammenarbeit, die Überwachung und die Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften, um den Missbrauch der kirgisischen Registrierung, der Bankinfrastruktur, der Logistikrouten oder der Handelsdokumente bei risikoreichen Transaktionen zu verhindern. Die Regierung ist nach wie vor offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit westlichen Partnern und wird auch weiterhin relevante Informationen über die etablierten diplomatischen und institutionellen Kanäle bereitstellen.
Das Ministerium appelliert an alle juristischen Personen, Finanzinstitute, Exporteure, Importeure, Logistikunternehmen und andere an der Außenwirtschaft Beteiligte, ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf Geschäftspartner, Waren, Zahlungswege und Endverbraucher zu erhöhen. Die Unternehmen werden dringend aufgefordert, die kirgisischen Rechtsvorschriften einzuhalten, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und alle Transaktionen zu vermeiden, die die Kirgisische Republik einem Risiko aussetzen könnten.
Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.
Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.
Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.
Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.