DIESE BEKANNTMACHUNG ENTHÄLT INSIDERINFORMATIONEN IM SINNE VON ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014 ("EU MAR") UND ARTIKEL 7 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (EU) 596/2014, WIE SIE IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH (DAS "UK") AUFGRUND DES EUROPEAN UNION (WITHDRAWAL) ACT 2018 ("UK MAR") BESTANDTEIL DES NATIONALEN RECHTS SIND.
LONDON und ATHEN, Griechenland, Mai 21, 2026 /PRNewswire/ -- METLEN wird heute um 11:00 Uhr MESZ (9:00 Uhr BST) in der 8 Artemidos Str., Maroussi, 151 25 Athen, Griechenland, seine Jahreshauptversammlung abhalten.

Wie im Q1 2026 Trading Update hervorgehoben, hat METLEN einen starken Start in das Jahr hingelegt, der eine solide Dynamik in den Sektoren Energie, Metalle und Infrastruktur widerspiegelt, neben der fortgesetzten Umsetzung seines strategischen Investitionsprogramms. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich die Performance im Laufe des Jahres weiter verbessern wird, und hält an seinem mittelfristigen EBITDA-Ziel von 2 Mrd. Euro fest.
Für das Jahr 2026 rechnet das Unternehmen mit einem Rekordumsatz und einer vollständigen Erholung des EBITDA auf eine Spanne von 1,0 bis 1,15 Mrd. Euro für das Gesamtjahr.
METLEN konzentriert sich weiterhin auf die disziplinierte Umsetzung seiner strategischen Kernprioritäten in den Bereichen Energie und Metalle, während es gleichzeitig seine Chancen in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und zirkuläre Metalle weiter ausbaut.
Wichtige Hinweise:
Verantwortlich für die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Namen von Metlen PLC ist Leda Condoyanni, Company Secretary
LEI-Nummer: 213800ZSR3HVKMMPVG86
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.