NEW YORK, HONGKONG und LONDON, 21. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Für Kaffeeliebhaber beginnt eine großartige Tasse Kaffee mit frisch gerösteten Bohnen. Nach der weiten Verbreitung von Espressomaschinen und Kaffeemühlen für den Hausgebrauch entwickeln sich Kaffeeröster zur nächsten wichtigen Kategorie im Bereich der Kaffeeausrüstung für zu Hause.
Am 23. Juli 2026 wird Mago Maga mit Roma-X, seinem KI-gesteuerten Heimkaffeeröster der dritten Generation, eine Kickstarter-Kampagne starten. Die Kampagne bietet Nutzern weltweit die Möglichkeit, an der Produktentwicklung mitzuwirken, Röstprofile auszutauschen und zum Aufbau einer vernetzten Community rund um das Thema Heimröstung beizutragen.
Roma-X ist kein geringfügiges Update der Roma-Pro-Serie. Es handelt sich vielmehr um eine umfassende Neugestaltung, die die physische Struktur, die Steuerungssysteme, die mobile App und die Benutzererfahrung umfasst. Das kompakte Gerät kombiniert eine Röststeuerung auf nahezu professionellem Niveau mit intelligenter Automatisierung und einer küchenfreundlichen Bedienung.
Wesentliche Merkmale:
Der Roma-X feierte auf der „World of Coffee San Diego 2026" als einer von acht Finalisten in der Kategorie „Bestes neues Produkt" sein Debüt. Der Roma Pro V1.0 von Mago Maga gewann zuvor den „Best New Product People's Choice Award" auf der SCA Coffee Expo 2024 in Houston.
„Frisch gerösteter Kaffee entwickelt sich zu einem neuen Trend im Kaffeeerlebnis zu Hause. Die Markteinführung von Roma-X wird den Kaffeeliebhabern zu Hause ein völlig neues soziales Erlebnis und den magischen Spaß am maschinellen Lernen mit KI bieten", sagte Chifeng Lei, CEO von Mago Maga.
Die Kickstarter-Kampagne startet am 23. Juli mit Early-Bird-Preisen, die mehr als 50 % unter dem geplanten Verkaufspreis von 1.598 US-Dollar liegen. Die Auslieferung beginnt im Herbst 2026.
Kickstarter-Kampagne:
https://www.kickstarter.com/projects/magomaga/mago-maga-smart-roaster-pro?ref=1xyojm
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.