Lupin gibt sein Debüt auf dem chinesischen Markt
MUMBAI, Indien, und PEKING, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Der globale Pharmakonzern Lupin Limited (Lupin) (BSE: 500257) (NSE: LUPIN) (REUTERS: LUPIN.BO) (BLOOMBERG: LPCIN) gab heute bekannt, dass Chinas National Medical Products Administration den verkürzten Zulassungsantrag für Oseltamivirphosphat genehmigt hat, den Lupin in Partnerschaft mit Yabao Pharmaceuticals, einem führenden Unternehmen auf dem chinesischen Markt für Kinderarzneimittel, gestellt hat. Damit bringt Lupin erstmals ein Produkt auf den chinesischen Markt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der globalen Expansion des Unternehmens.

Oseltamivirphosphat-Suspension zum Einnehmen, 6 mg/ml, wird eingeführt und vermarktet, um den Zugang zu erweitern, insbesondere für die pädiatrische Anwendung. Damit baut Lupin seine globale Präsenz aus und bekräftigt sein Bestreben, Patienten und Kindern, die sie benötigen, hochwertige, erschwingliche Arzneimittel bereitzustellen.
Oseltamivirphosphat-Suspension zum Einnehmen, 6 mg (Base)/ml, ist indiziert:
Fabrice Egros, Leiter für Unternehmensentwicklung bei Lupin, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Zulassung für Oseltamivir-Suspension zum Einnehmen in China erhalten haben. Dies ist ein strategischer Schritt für unseren Eintritt in einen der weltweit größten Pharmamärkte. Er spiegelt unser gemeinsames Engagement wider, den Zugang zu hochwertigen, erschwinglichen Therapien zu erweitern, insbesondere in der pädiatrischen Versorgung. Wir freuen uns darauf, durch unsere Partnerschaft eine stärkere Präsenz in diesem Markt aufzubauen."
Wei Ren, Präsident von Yabao, sagte: „Wir freuen uns, die offizielle Zulassung von Oseltamivir-Suspension zum Einnehmen in China bekannt zu geben. Sie markiert einen wichtigen Meilenstein in unserer Partnerschaft mit Lupin. Sie unterstreicht Yabaos Einsatz für hochwertige Kinderarzneimittel und zeigt unsere starke Zusammenarbeit. Wir werden unser F&E-Portfolio für Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen weiter ausbauen, um unsere Geschäftstätigkeit gemeinsam voranzubringen."
Informationen zu Lupin
Lupin Limited ist ein weltweit führendes Pharmaunternehmen mit Hauptsitz in Mumbai, Indien, dessen Produkte in über 100 Märkten vertrieben werden. Lupin ist auf pharmazeutische Produkte spezialisiert, darunter Marken- und Generikaformulierungen, komplexe Generika, biotechnologische Produkte sowie pharmazeutische Wirkstoffe. Das Unternehmen genießt weltweit das Vertrauen von medizinischen Fachkräften sowie Verbrauchern und verfügt in Indien sowie in den USA über eine starke Position in verschiedenen Therapiebereichen, darunter Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Infektionskrankheiten, Magen-Darm-Erkrankungen, das zentrale Nervensystem und Frauengesundheit. Lupin verfügt weltweit über 15 hochmoderne Produktionsstätten und 7 Forschungszentren sowie über 24 000 engagierte Beschäftigte. Lupin setzt sich mit seinen Tochtergesellschaften Lupin Diagnostics, Lupin Digital Health und Lupin Manufacturing Solutions für die Verbesserung der Gesundheit von Patienten ein.
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Informationen zu Yabao
Yabao Pharmaceutical Co. (Shanghai Stock Exchange 600351) ist ein führendes chinesisches Pharmaunternehmen mit vollständig integrierter Entwicklung, Herstellung und Vermarktung in China. Yabao verfolgt derzeit die strategische Entwicklung innovativer Arzneimittel als Ergänzung zu seinem gut etablierten Geschäft mit modernen Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin und chemischen Generika. Neben starken klinischen und regulatorischen Kompetenzen verfügt Yabao über ausgeprägte Fähigkeiten in der Formulierungs- und Wirkstoffproduktion und erfüllt die Anforderungen der guten Herstellungspraxis (cGMP), wobei zwei Produktionsstätten von der US FDA bzw. einer europäischen Behörde zugelassen wurden. Weitere Informationen zu Yabao Pharmaceutical Co. finden Sie auf www.yabao.com.cn
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.