Intertribal Timber Council antwortet auf EUDR-Überprüfung der Europäischen Kommission: „Keine Erleichterung für indigene Waldbewirtschaftung"

11.05.2026

Stammesvölker sagen, die Kommission habe es versäumt, unverhältnismäßige Belastungen für die risikoarme Forstwirtschaft der Stämme zu berücksichtigen

WASHINGTON, 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Der Intertribal Timber Council (ITC) brachte seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Europäische Kommission ihre EUDR-Vereinfachungsüberprüfung veröffentlicht hat, und erklärte, dass das Paket keine sinnvolle Erleichterung für indigene Stammesnationen biete und wichtige Bedenken von Stammeswaldbewirtschaftern ungelöst lasse.

ITC

Trotz monatelanger Bemühungen von Stammesvertretern und wiederholter Warnungen vor unbeabsichtigten Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften lehnte die Kommission eine Wiederaufnahme der Verordnung ab und schlug stattdessen nur begrenzte technische Anpassungen in Form von Durchführungsbestimmungen, FAQs und Leitfäden vor.

Infolgedessen bleiben die Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften für Stammesvölker in Ländern mit geringem Risiko im Wesentlichen unverändert.

„Stammesvölker gehören zu den erfolgreichsten Waldbewirtschaftern der Welt, doch die Europäische Kommission behandelt indigene Forstsysteme weiterhin so, als ob sie die gleichen Risiken bergen wie Regionen, in denen aktiv abgeholzt wird", sagte Cody Desautel, Präsident des Intertribal Timber Council und Geschäftsführer der Confederated Tribes of the Colville Reservation. „Das ist keine risikobasierte Politikgestaltung. Es ist ein Versäumnis, indigene Regierungsführung, nachhaltiges Management und Souveränität anzuerkennen".

Die U.S. Tribal Nations bewirtschaften 7,8 Millionen Hektar Waldland im Rahmen souveräner Verwaltungssysteme, die durch langfristige Bewirtschaftungspläne, aktive Wiederherstellungspraktiken, vorgeschriebene Feuer und nachhaltige Erntestandards unterstützt werden, um die Wälder für zukünftige Generationen zu schützen.

Die ITC betonte, dass die Stammesvölker das Ziel der EU unterstützen, die weltweite Entwaldung zu verhindern. Die Organisation warnte jedoch davor, dass der derzeitige EUDR-Rahmen die Lieferketten für Forstprodukte in den USA bereits vor dem Beginn der vollständigen Umsetzung im Dezember 2026 stört.

Holz, das 2026 auf die EU-Märkte gelangen soll, wird bereits jetzt geerntet, und die Erzeuger aus Stämmen sehen sich bereits jetzt neuen Anforderungen durch nachgelagerte Verträge und Kundenanforderungen gegenüber.

„Das Paradoxon ist nicht zu übersehen", sagte Desautel. „Ein Gesetz, das die Wälder schützen soll, schafft Hindernisse für indigene Völker, die ihre Wälder seit Generationen erfolgreich geschützt haben."

Die ITC fordert die Europäische Kommission auf, Stammeswälder in den Vereinigten Staaten als rechtlich geschützte Systeme mit geringem Risiko anzuerkennen, die Anforderungen an die Geolokalisierung für indigene und forstwirtschaftliche Betriebe mit geringem Risiko zu vereinfachen, während der Umsetzung eine vorübergehende Flexibilität bei der Einhaltung der Vorschriften zu schaffen und vor der endgültigen Durchsetzung sinnvolle Konsultationen zwischen den Regierungen mit den Stammesnationen durchzuführen.

Die ITC wurde 1976 gegründet und ist ein gemeinnütziger, landesweiter Zusammenschluss von Indianerstämmen, Unternehmen der Ureinwohner Alaskas und Einzelpersonen, die sich für eine bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einsetzen, die für die indianischen Gemeinschaften von Bedeutung sind.

Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2168277/Intertribal_Timber_Council_Logo.jpg

 

 

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/intertribal-timber-council-antwortet-auf-eudr-uberprufung-der-europaischen-kommission-keine-erleichterung-fur-indigene-waldbewirtschaftung-302768501.html

Zuwanderung, Wohnungsnot, Arbeitskräfte: Schweiz stimmt über Bevölkerungslimit ab

15.06.2026

Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.

Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.

Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.

Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.

Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.