LONDON, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- H.I.G. WhiteHorse, die Kreditsparte von H.I.G. Capital („H.I.G."), einer weltweit führenden Gesellschaft für alternative Anlagen mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar, gab bekannt, dass sie die Finanzierung zur Unterstützung der Übernahme im Rahmen der Ausgliederung von Chargeurs Films de Protection („Novacel", das „Unternehmen" oder die „Gruppe") durch KPS Capital Partners, LP („KPS") bereitgestellt hat.
Novacel wurde 1982 als Geschäftsbereich für Prozess- und Schutzfolien der Compagnie Chargeurs Invest SA gegründet und ist ein weltweiter Hersteller von Prozess- und Schutzfolien, technischen Klebebändern sowie Spezialmaschinen, die industrielle Oberflächen während der Herstellung, des Transports und der Installation schützen. Das Unternehmen beliefert weltweit mehr als 3000 Kunden in einem breit gefächerten Spektrum industrieller Endmärkte und Anwendungen und ist in Europa, Nord- und Südamerika sowie im asiatisch-pazifischen Raum tätig. Novacel verfügt über eine breit gefächerte industrielle Präsenz mit zentralen Produktionsstätten in Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten.
Dieses neue Finanzierungspaket wird den Übergang von Novacel zu einer unabhängigen Plattform nach der Ausgliederung aus der Compagnie Chargeurs Invest SA unterstützen und die Gruppe bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie unter der Eigentümerschaft von KPS begleiten.
Pascal Meysson, Leiter von H.I.G. WhiteHorse Europe, sagte: „Wir kennen KPS seit vielen Jahren, arbeiten seit Langem mit dem Unternehmen zusammen und schätzen es als Tier-1-Sponsor. Novacel verfügt über alle Merkmale einer erfolgreichen Ausgliederung – führende Marktpositionen, fundiertes industrielles Know-how, langjährige Kundenbeziehungen und erhebliches Wachstumspotenzial. Dies ist genau die Art von Transaktion, bei der H.I.G. WhiteHorse seine umfassende Erfahrung bei der Unterstützung komplexer Ausgliederungen und Industrieunternehmen einbringen kann."
Informationen zu Novacel
Novacel ist ein weltweiter Hersteller von Prozess- und Schutzfolien, technischen Klebebändern sowie Spezialmaschinen, die zum Schutz industrieller Oberflächen während der Herstellung, des Transports und der Installation eingesetzt werden. Das 1982 gegründete Unternehmen beliefert weltweit mehr als 3000 Kunden in den Bereichen Bauwesen, Industrie, Haushaltsgeräte und Transport. Novacel betreibt Produktionsstätten in Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten und wird durch ein weltweites Netz von Service- und Vertriebszentren unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf novacel-solutions.com.
Informationen zu H.I.G. Capital
H.I.G. ist eine weltweit führende Gesellschaft für alternative Anlagen mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar. Mit Hauptsitz in Miami und Niederlassungen in Atlanta, Boston, Chicago, Los Angeles, New York, San Francisco und Stamford in den Vereinigten Staaten sowie internationalen Niederlassungen in Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Paris, Bogotá, Rio de Janeiro, Dubai und Hongkong ist H.I.G. darauf spezialisiert, mittelständischen Unternehmen Fremd- und Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, wobei ein flexibler und operativ ausgerichteter Ansatz mit Wertschöpfung verfolgt wird:
Seit der Gründung im Jahr 1993 hat H.I.G. weltweit in mehr als 400 Unternehmen investiert und diese verwaltet. Das aktuelle Portfolio der Firma umfasst mehr als 100 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von über 53 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen finden Sie auf der H.I.G.-Website hig.com.
*Basierend auf dem gesamten von H.I.G. Capital und seinen verbundenen Unternehmen eingeworbenen Kapital.
Kontakt:
Pascal Meysson
Leiter von H.I.G. WhiteHorse Europe
pmeysson@hig.com
Charles Bourgeois
geschäftsführender Leiter
cbourgeois@hig.com
Jason Hicks
geschäftsführender Leiter
jhicks@whitehorse.com
H.I.G. WhiteHorse Europe
10 Grosvenor Street
2nd Floor
London W1K 4QB
T: +44 (0) 207 318 5700
hig.com
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.