GoChengdu: Innerhalb von anderthalb Jahren hat ein Topf mit Hot Pot einen globalen „Freundeskreis" hervorgebracht

31.07.2026

CHENGDU, China, 31. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Vor anderthalb Jahren begann die Reise des „Hello, Chengdu" Panda Parlors auf dem Yinshi Plaza in Chengdu, China. Anderthalb Jahre später hat sich ihr Einflussbereich über Südostasien hinaus auf Deutschland, Italien, Spanien und die Vereinigten Staaten ausgedehnt. Es schafft eine Art „Bühne" in chinesischen Restaurants im Ausland und ermöglicht es der Welt, China durch die lebendige Atmosphäre des Alltagslebens wahrzunehmen.

Event venue

Mit Essen als verbindendem Element wird die Geschichte Chinas direkt vom Esstisch aus erzählt

Am 7. Januar 2025 wurde der „Hello, Chengdu"-Panda-Salon weltweit offiziell eröffnet, wobei die ersten Standorte gleichzeitig in vier Städten ihre Pforten öffneten: Chengdu, Singapur, Kuala Lumpur und Bangkok. Die Kochkunst ist eine universelle Sprache, die Grenzen überschreitet; wo immer Menschen um einen kochenden Topf herum die Gläser anstoßen, bietet sich die Gelegenheit, die Geschichte Chinas zu erzählen. Während sich Darsteller der Sichuan-Oper mit ihren Gesichtswechseln zwischen den Tischen bewegen und Gäste aus dem Ausland mit ihren Essstäbchen Rinderkutteln zubereiten, „reisen" die Gäste ganz unbewusst durch China.

2026 dehnte sich die Präsenz von „Panda Parlor" über Südostasien hinaus aus. Die Filialen von „Houtang Hot Pot" in Berlin und Barcelona, die Filiale von „Xiaolongkan Hot Pot" in Mailand sowie die Filiale „Sichuan Alley" des Restaurants „Liangmuyuan" in den Vereinigten Staaten wurden nacheinander zu einer neuen Gruppe von „Vorzeigegeschäften". „Panda Parlor" hat Standorte in vier Ländern etabliert und den Übergang von einer regionalen Erschließung zu einer globalen Präsenz vollzogen.

Immaterielles Kulturerbe als Kern – die chinesische Kultur spürbar und greifbar machen

Die Berliner Filiale von Houtang Hot Pot lässt den Stil des alten Chengdu wiederaufleben, und deutsche Gäste können beim Essen in die Kultur des alten Chengdu eintauchen; die Mailänder Filiale von Xiaolongkan Hot Pot nutzt die Aromen Sichuans, um den Italienern zu zeigen, dass betäubend-scharfe Speisen auch zu einer gemeinsamen kulinarischen Sprache werden können. Diese Standorte dienen sowohl als „Erlebnisstationen" als auch als „kommerzielle Brückenköpfe".

Hot-Pot-Restaurants haben sich nach und nach zu Dreh- und Angelpunkten für Kultur, Wirtschaft, Handel und Freundschaft entwickelt. Aus den Anfängen in vier Städten ist mittlerweile ein Netzwerk mit mehr als zehn Filialen in vier Ländern entstanden, wobei die Zahl der Gäste aus dem Ausland kontinuierlich steigt. Vom „China-Erleben" durch Gäste aus dem Ausland über den Kauf von Flugtickets und die „Anreise nach China" bis hin zum Mitnehmen chinesischer Kultur- und Kreativprodukte „nach Hause" nimmt allmählich ein vollständiger und geschlossener Erlebniszyklus Gestalt an.

Als nächsten Schritt wird Panda Parlor seine „Bühne" in weiteren Ländern und Regionen aufbauen. Es wird die Zusammenarbeit mit ausländischen Kultur- und Tourismusinstitutionen, chinesischen Handelsorganisationen und lokalen Wirtschaftsverbänden vertiefen und so den Schritt von „Einzelerlebnissen" hin zu „vernetzten Interaktionen" vollziehen. Mitte September startet eine Themenveranstaltung zur „Saison des handwerklichen immateriellen Kulturerbes", bei der an allen Filialstandorten gebündelt drei Erlebnisaktivitäten zum immateriellen Kulturerbe – Bambusflechten, Drachenbau und Shu-Brokat – durchgeführt werden.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.