AMSTERDAM, 1. Juni 2026 /PRNewswire/ -- FORCYD freut sich, die Eröffnung seiner Niederlassung in Madrid bekannt zu geben! Dies stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein in unserer europäischen Expansion dar und unterstreicht unsere fachliche Expertise sowie unsere starke lokale Präsenz im Bereich Legal Technology.
In den vergangenen Jahren haben wir uns als eines der führenden europäischen Beratungsunternehmen für eDiscovery, Document Review und Cyberforensik etabliert. Ausgehend von unserem Hauptsitz in Amsterdam haben wir unsere Präsenz kontinuierlich erweitert und Niederlassung in Brüssel, London, Frankfurt und Paris aufgebaut. Die dabei entwickelten Erkenntnisse und langfristigen Kundenbeziehungen spiegeln unser klares Bekenntnis zu Qualität und Exzellenz wider. Mit der Eröffnung unseres Büros in Madrid setzen wir diesen Weg konsequent fort.
Mathieu van Ravenstein, Mitbegründer und Partner bei FORCYD, erklärt: „Die Eröffnung unseres Büros in Madrid unterstreicht unser Engagement, den sich wandelnden Anforderungen spanischer Unternehmen und Juristen gerecht zu werden. Die dynamische rechtliche Landschaft in Spanien – geprägt von komplexen wirtschaftlichen Herausforderungen sowie zunehmenden regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Bereich Datenschutz und DSGVO – erfordert fundierte eDiscovery-Expertise und eine starke lokale Verankerung. Unsere Präsenz vor Ort ermöglicht es uns, eng mit Kanzleien, Rechtsabteilungen und Unternehmen zusammenzuarbeiten und die maßgeschneiderten sowie umfassenden anzubieten, für die FORCYD steht."
Feiern Sie mit uns dieses neue Kapitel für FORCYD – sowohl für unsere Mandanten in Spanien als auch für die gesamte europäische Rechtsgemeinschaft, deren Teil wir mit Stolz sind. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Termins mit unserem Team in Madrid wenden Sie sich bitte an Alberto de Juan Saiz.
Informationen zu FORCYD
FORCYD bietet hochwertige Beratungsdienstleistungen und Lösungen in den Bereichen eDiscovery, Document Review und Cyberforensik. Als europäisch gegründetes und geführtes Unternehmen mit Niederlassungen in Amsterdam, Brüssel, Frankfurt, London, Paris und Madrid unterstützen wir unsere Kunden dabei, komplexe geschäftliche Herausforderungen zu meistern – insbesondere im Zusammenhang mit internen Untersuchungen, Rechtsstreitigkeiten, Datenschutzverletzungen sowie weiteren juristischen Fragestellungen und Transaktionen.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Herausforderungen im Umgang mit digitalen Beweismitteln mit unvergleichlicher Geschwindigkeit, Qualität und Betreuung zu lösen. Mit branchenführenden Technologien in Kombination mit hochwertiger Beratung befähigen wir Unternehmen, Klarheit zu gewinnen und komplexe Datenprobleme in der heutigen digitalen Landschaft zu bewältigen..
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.