Rock Pro, Ice Leopard X1 und Pearl L1 Max wurden von der IFA Berlin und den Medien ausgezeichnet
BERLIN, 24. September 2026 /PRNewswire/ -- Euhomy schloss die IFA 2026 mit neun Auszeichnungen für drei Eismaschinen ab und präsentierte zudem sein Sortiment in praktischen Vorführungen sowie den Jet Pro Ice Dispenser, der erstmals vorgestellt wurde.
Auszeichnungen auf der IFA 2026:
Neben seinen preisgekrönten Modellen bot Euhomy den IFA-Besuchern die Möglichkeit, sein neuestes Produkt, den Jet Pro Ice Dispenser, hautnah zu erleben – einen 7 Zoll breiten Tisch-Eiswürfelbereiter, der nur etwa die Hälfte der Stellfläche eines Standardgeräts dieser Kategorie einnimmt und innerhalb von 7 bis 10 Minuten per Knopfdruck Eis ausgibt. Am Stand wurden außerdem Live-Vorführungen des LunaArc Crescent-Eismachers, des Dart H1 Pro und des Rock Plus Square-Eismachers gezeigt, von denen einige in diesem Winter auf den europäischen Markt kommen werden.
„Die IFA bot uns die Gelegenheit, unser gesamtes Sortiment zum ersten Mal den europäischen Medien und Verbrauchern zu präsentieren, und die Resonanz war großartig – sowohl seitens der Juroren als auch seitens aller, die an unserem Stand vorbeikamen", sagte Paul Shen, CEO von Euhomy. „Das hat bestätigt, was wir schon vorher vermutet hatten: Es besteht eine echte Nachfrage nach Eiswürfelmaschinen, bei deren Entwicklung so viel Wert auf Details gelegt wurde – sei es eine zweite Reinigungspumpe, ein isolierter Serviereimer oder eine langsam schmelzende Kugel, die speziell für den perfekten Cocktail entwickelt wurde."
Medienmaterial
Hochauflösende Bilder aller preisgekrönten und vorgestellten Modelle, Datenblätter sowie Formulare zur Anforderung von Testgeräten sind auf Anfrage erhältlich.
Über Euhomy
Euhomy ist eine auf tragbare Kühlgeräte, Kühltechnik und Eismaschinen spezialisierte Marke für Haushaltsgeräte. Das Unternehmen ist weltweit führend bei Eiswürfelmaschinen für die Arbeitsplatte und tragbaren Kühlgeräten und bietet innovative, benutzerfreundliche Kühllösungen für den privaten Bereich, das Büro und den Outdoor-Bereich.
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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.