Die National Bank of Georgia führt gemeinsam mit Montran ein modernisiertes RTGS-Zahlungssystem ein

03.06.2026

Die modernisierte Plattform stärkt die Ausfallsicherheit, Skalierbarkeit und ISO-20022-Kompatibilität und treibt gleichzeitig Georgiens Finanzökosystem der nächsten Generation voran.

LinkedIn: Montran Corporate Link

TIFLIS, Georgien, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ --Die National Bank of Georgia (NBG) hat in Zusammenarbeit mit Montran ihr modernisiertes automatisiertes Überweisungssystem (ATS) erfolgreich in Betrieb genommen. Dabei handelt es sich um eine modernisierte Echtzeit-Bruttoabwicklungsplattform (RTGS), die für die Unterstützung von ISO 20022-Nachrichten, Echtzeit-Zahlungen, eine Verarbeitung rund um die Uhr sowie eine verbesserte Ausfallsicherheit der nationalen Zahlungsinfrastruktur ausgelegt ist. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein in einer mehr als 25-jährigen Zusammenarbeit dar.

Die modernisierte Plattform verbessert die Verarbeitungsleistung, das Liquiditätsmanagement, die operative Widerstandsfähigkeit, die Skalierbarkeit und die Effizienz und entspricht dabei internationalen Standards, darunter ISO 20022. Die rund um die Uhr verfügbare Lösung bietet eine modernisierte Architektur, Verbesserungen bei der Echtzeitverarbeitung, Funktionen für die Massenabwicklung sowie verbesserte Interoperabilitätsmerkmale, um Georgias sich weiterentwickelndes Finanzökosystem zu unterstützen.

Im Rahmen des umfassenden Modernisierungsprogramms führt Montran außerdem ein Instant-Payments-System (IPS) für Echtzeit-Transaktionen sowie eine IPS-Proxy-Lösung ein, um die Zahlungsadressierung zu vereinfachen und die Benutzerfreundlichkeit für die Nationalbank von Georgien zu verbessern.

„Die Modernisierung unserer Zahlungsinfrastruktur ist ein entscheidender Schritt, um den sich wandelnden Anforderungen des georgischen Finanzökosystems gerecht zu werden", erklärte Ekaterine Galdava, Vize-Gouverneurin der Nationalbank von Georgien. „Diese Modernisierung stärkt die Widerstandsfähigkeit, Skalierbarkeit und Zukunftsfähigkeit der nationalen Zahlungsinfrastruktur Georgiens."

„Das Projekt ist ein Beleg für die langjährige strategische Partnerschaft, die Montran seit mehr als zwei Jahrzehnten mit der National Bank of Georgia unterhält", sagte Keith Esca, Executive Director bei Montran. „Gemeinsam tragen wir dazu bei, eine moderne, widerstandsfähige und zukunftsfähige Finanzinfrastruktur aufzubauen, die internationalen Standards und den sich wandelnden Marktanforderungen entspricht."

Die erfolgreiche Inbetriebnahme festigt die langjährige Zusammenarbeit zwischen Montran und der NBG und unterstreicht das Engagement beider Organisationen für die Modernisierung des Zahlungsverkehrs und die Förderung finanzieller Innovationen in Georgien. Montran macht auch Fortschritte bei der Einführung des Instant Payment Systems, das bis Ende 2026 in Betrieb genommen werden soll.

Informationen zu Montran

Montran ist der führende Anbieter von Lösungen für die Zahlungs- und Kapitalmarktinfrastruktur und betreut weltweit führende Finanzinstitute mit Niederlassungen und Betriebsstätten in über 90 Ländern. Entdecken Sie mehr unter www.montran.com

Informationen zur National Bank of Georgia

Die National Bank of Georgia ist die Zentralbank und Währungsbehörde des Landes und verantwortlich für die Wahrung der Preis- und Finanzstabilität, die Förderung einer effizienten Finanzmarktinfrastruktur sowie die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung des georgischen Finanzsystems.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.