Destinus selected among the five highest-ranked applicants in the European Defence Agency's Sentinel Strike Challenge

30.07.2026

Following Stage 1 evaluation, Destinus has been invited to demonstrate its system in EDA's operational experimentation campaign in Portugal this autumn.

BRUSSELS, July 30, 2026 /PRNewswire/ -- Destinus, a European developer and manufacturer of strike missile systems and interceptor systems, has been ranked among the five highest-scoring applicants in Stage 1 of the European Defence Agency's Prize Contest "Sentinel Strike Challenge" on loitering munitions, run through EDA's Hub for European Defence Innovation (HEDI). As a Stage 1 winner, Destinus is invited to Stage 2 of the contest: an operational experimentation campaign hosted by the Portuguese Army at the Santa Margarida Military Training Area.

Destinus selected for Stage 2 of EDA's Sentinel Strike Challenge

The Sentinel Strike Challenge supports the operational experimentation of emerging loitering munition capabilities in Europe. It is designed to generate comparable operational evidence on the performance, resilience, reliability, safety and operational suitability of complete systems, assessed across the full precision strike mission cycle — from mission planning and launch through target detection, engagement and post-strike assessment — in realistic, degraded and contested conditions. Stage 2 takes place within EDA's Operational Experimentation Campaign 2026 (OPEX26 PT), conducted in conjunction with the Portuguese Army's ARTEX26 experimentation exercise, from 28 September to 9 October 2026.

Destinus will demonstrate a complete loitering munition system developed and produced in Europe with operational experience in demanding environments. The selection follows an evaluation of technical proposals submitted by applicants from across participating EU Member States.

Stage 2 results will be announced at the EDA Annual Conference in early 2027.

Contact: 

destinus@fticonsulting.com

 

 

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.