MUMBAI, Indien, 12. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Afcons Infrastructure Limited wurde für seine Arbeit am Hochgeschwindigkeitsbahnprojekt Mumbai-Ahmedabad (Paket C-2) mit dem Nationalen Preis für vorbildliche Umweltpraktiken 2026 des Indischen Industrieverbands (CII) in der Kategorie Biodiversitätsmanagement" ausgezeichnet. Mit dieser Auszeichnung wird das Engagement von Afcons gewürdigt, branchenführende Umweltverantwortung in groß angelegte Infrastrukturprojekte zu integrieren und dabei gleichzeitig operative Exzellenz und eine nachhaltige Projektabwicklung zu gewährleisten.

Giridhar Rajagopalan, stellvertretender Geschäftsführer von Afcons Infrastructure Limited, kommentierte diese Leistung wie folgt: „Bei Afcons ist Nachhaltigkeit ein wesentlicher Bestandteil unserer Projektabwicklung." Unser Ansatz zielt darauf ab, die Auswirkungen auf die Umwelt durch ein strenges Umweltmanagement, einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und nachhaltige Baupraktiken so gering wie möglich zu halten. Diese Auszeichnung spiegelt den innovativen Ansatz von Afcons bei der nachhaltigen Infrastrukturentwicklung und der Verantwortung für die Umwelt wider."
Die Auszeichnung wurde von Herrn Mihir Mishra, Vizepräsident – CPE, und Herrn Sumon Paul, Assistent, entgegengenommen. Der General Manager – HSE zusammen mit dem Afcons-Team bei einer Feierstunde am 9. Oktober 2026 in Chennai.
Im Rahmen des Projekts wurden Prinzipien der Kreislaufwirtschaft umgesetzt, indem Betonauswaschabfälle recycelt wurden, um Sand, Zuschlagstoffe und Wasser zurückzugewinnen, Tunnelaushub beim Segmentguss wiederverwendet wurde, das Tunnelabwasser vor der Einleitung aufbereitet wurde und durch Dachoberlichter möglichst viel Tageslicht genutzt wurde. Dadurch konnten der Ressourcenverbrauch, das Abfallaufkommen, der Energieverbrauch und die Umweltbelastung erheblich reduziert werden.
Informationen zu Afcons Infrastructure Ltd.
Afcons Infrastructure Ltd ist das führende Infrastruktur-, Ingenieur- und Bauunternehmen der Shapoorji Pallonji Group. Das Unternehmen blickt auf mehr als sechs Jahrzehnte Erfahrung zurück und weist eine solide Erfolgsbilanz bei der Umsetzung zahlreicher technisch komplexer EPC-Projekte in Indien und international auf. Das Unternehmen ist in 31 Ländern Südasiens, Afrikas, des Nahen Ostens und der GUS vertreten. Laut der jüngsten ENR-Erhebung gehört Afcons zu den 140 führenden internationalen Bauunternehmen weltweit; im Bereich Brücken liegt Afcons auf Platz 12 und im Bereich maritime Infrastruktur und Häfen auf Platz 8.

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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.