CTEK CS ONE wird Teil des BMW Group Aftermarket-Portfolios

20.07.2026

CTEK erweitert sein Portfolio um eine neue Generation vernetzter Batterieladelösungen für den Automotive Aftermarket

FALUN, Schweden, 20. Juli 2026 /PRNewswire/ -- CTEK (ISIN: SE0016798763) (WKN: A3C283) (XETRA: 1F7) hat eine neue Vereinbarung mit der BMW Group geschlossen und wird künftig das Batterieladegerät CS ONE (Gen 2) für das Aftermarket-Portfolio des Automobilherstellers liefern. Bestandteil der Vereinbarung ist eine  lizenzierte Version des CS ONE (Gen 2), die in ausgewählten Märkten erhältlich sein wird.

CTEK CS ONE Gen. 2 Joins BMW Group Aftermarket Portfolio

Das CTEK CS ONE (Gen 2) verfügt über die APTO™ (Adaptive Charging)-Technologie, die den Ladevorgang automatisch an den jeweiligen Batterietyp anpasst und dadurch das Laden besonders einfach und effizient macht.

Mit der Vereinbarung baut CTEK seine Position als zuverlässiger Partner für Premium-Batterieladelösungen weiter aus. BMW Group Kunden erhalten damit Zugang zu intelligenter Ladetechnologie, die die Batteriewartung vereinfacht und verbessert.

CTEK ist Premium Lieferant von mehr als 50 der weltweit führenden Fahrzeughersteller. Die Zusammenarbeit mit der BMW Group unterstreicht die Rolle von CTEK als führender OEM-Partner für Batterieladelösungen und zeigt die steigende Nachfrage nach intelligenten, vernetzten und zukunftssicheren Ladesystemen.

Das CS ONE (Gen 2) erkennt Batterietyp und Batteriekapazität automatisch und wählt selbstständig das optimale Ladeprogramm aus – ganz ohne Tasten oder manuelle Eingaben.

In Verbindung mit der CTEK-App erhalten Anwender zusätzliche Funktionen, können den Ladevorgang in Echtzeit überwachen und den vollen Funktionsumfang bequem per Smartphone über WLAN oder Bluetooth nutzen.

Das CS ONE (Gen 2) unterstützt sowohl Blei-Säure- als auch Lithium-Batterien. Damit eignet sich das Ladegerät für nahezu die gesamte Fahrzeugpalette der BMW Group und trägt dazu bei, Leistung und Lebensdauer der Fahrzeugbatterie nachhaltig zu maximieren.

Henk Lubberts, President Professional Division bei CTEK, erklärt:

„CTEK entwickelt zuverlässige und innovative Batterieladelösungen, die den Anwendern den Umgang mit Fahrzeugbatterien so einfach wie möglich machen. Die Zusammenarbeit mit der BMW Group verbindet modernste Fahrzeugtechnik mit intelligenter Ladetechnologie und unterstützt Kundinnen und Kunden dabei, jederzeit mobil zu bleiben.

Unsere Technologie macht das Batterieladen intuitiv und komfortabel. In Kombination mit der CTEK-App sowie der Unterstützung von Blei-Säure- und Lithium-Batterien bietet das CS ONE (Gen 2) eine zukunftssichere Lösung – für die Fahrzeuge von heute und morgen."

Die Auslieferung der lizenzierten Versionen des CS ONE (Gen 2) erfolgt im dritten Quartal 2026 und ist ab dann erhältlich über ausgewählte Aftermarket-Kanäle der BMW Group.

Hinweise für die Redaktion

Über CTEK

CTEK wurde in Dalarna, Schweden, gegründet und ist die weltweit führende Marke für Batterieladelösungen, insbesondere für das Laden von Fahrzeugen. CTEK bietet ein breites Produktsortiment von innovativen 12-V- und 24-V-Batterieladegeräten bis hin zu Ladelösungen für moderne Elektrofahrzeuge an. CTEKs Unternehmenskultur basiert auf einer Leidenschaft für Innovation und einem umfangreichen Engagement, den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität durch die Einhaltung branchenführender ESG-Standards zu unterstützen.

Mehr Informationen zu CTEK unter: www.ctek.com/de/

Bilddatenbank: mediabank.ctek.com/

Pressekontakt

fischerAppelt

Maria Bartel

ctek-team@fischerappelt.de

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.