XIAMEN, China, June 1, 2026 /PRNewswire/ -- China International ITS Industry Expo 2026 is co-organized by China Intelligent Transportation Systems Association and Xiamen C&E Group. With the theme of "Focus on Industrial Innovation and Transformation, Empower the Construction of the Overseas Expansion Ecology", the exhibition covers an area of 20,000 square meters. It gathers more than 200 global leading enterprises and innovative institutions in the intelligent transportation sector, including Shenzhen Urban Transport Planning Center Co., Ltd., China Automotive Technology and Research Center Co.Ltd, CRRC Qingdao Sifang Co., Ltd., BYD, China Automotive Engineering Research Institute Co., Ltd, HUALUYIYUN, QIJI Energy, Solera, Mobileye, and Foretellix. The expo displays over 1,000 innovative technological achievements and industrial solutions, with more than 30 cutting-edge technologies and innovative solutions officially released in a centralized manner. A host of overseas demand docking activities were successfully held, bringing together global industrial forces and fully presenting the complete ecological chain of the intelligent transportation industry.

At present, China's intelligent transportation industry is realizing in-depth integration of multiple industrial chains and entering a new stage of high-quality development. As a professional international platform for new product launches, technical exchanges and precise global resource matching in the intelligent transportation industry, China International ITS Industry Expo 2026 fully demonstrates the innovative strength, open pattern and global expansion confidence of China's intelligent transportation industry.
It is reported that China International ITS Industry Expo 2027 will reunite industry peers at home and abroad in Xiamen with a more professional platform, higher-quality services and broader cooperation opportunities, to jointly empower the global transportation transformation with the latest innovative achievements.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.