SHANGHAI, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Carestream kündigt die Verfügbarkeit seiner neuen Generation von glasfreien Cäsiumiodid (CsI)-Röntgendetektoren auf den Märkten in aller Welt an, die Carestream Lux HD 35 und Lux HD 43 Detektoren.
Die Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 bieten einen Pixelabstand von 100 µm, der eine höhere Auflösung für verbesserte Bilddetails gewährleistet und eine Bildvergrößerung ermöglicht, um kleine Objekte und Mikrostrukturen besser sichtbar zu machen.
Die Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 zeichnen sich durch ein geringes Gewicht und ergonomische Merkmale aus, die den Röntgenassistenten eine einfachere Handhabung und Positionierung ermöglichen und für den Patienten eine angenehmere Untersuchung gewährleisten. Diese neue Generation von Carestream-Detektoren zeichnet sich durch verbesserte Robustheit und eine höhere IP-Schutzklasse aus. Diese Detektoren sind mit der neuen DEC-Technologie für den drahtlosen Modus ausgestattet, wodurch die Dosissteuerung effizienter wird und die AEC-Funktion auch bei Bucky-Untersuchungen und mobilen Anwendungen genutzt werden kann.
Die Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 sind für DRX-Evolution Plus, DRX-Revolution Plus, DRX-Compass, DRX-RISE, das DRX-1-System und das DRX-Transportable System / Lite erhältlich. Der Detektor verfügt zudem über X-Factor, wodurch er mit jedem DRX-Gerät innerhalb einer Einrichtung gemeinsam genutzt werden kann. Die Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 werden mit der hochmodernen ImageView-Softwareplattform von Carestream betrieben, die auf Eclipse mit KI basiert.
Ein auf derselben Plattform basierender Lux HD 2530 wird in der zweiten Hälfte von 2026 auf den Markt kommen.
Informationen zu Carestream Healthcare International
Carestream ist ein weltweiter Anbieter von medizinischen Bildgebungssystemen und Röntgenbildgebungssystemen für die zerstörungsfreie Prüfung für eine Vielzahl von industriellen, medizinischen, elektronischen und anderen Anwendungen – alles unterstützt durch ein globales Service- und Support-Netzwerk. Weitere Informationen über das breite Portfolio an Produkten, Lösungen und Dienstleistungen des Unternehmens erhalten Sie von Ihrem Carestream-Vertreter oder unter www.carestreamhealthcare.com.
CARESTREAM ist eine Marke von Carestream Healthcare International.
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Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.