SHANGHAI, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die BilibiliWorld 2026 (BW2026) hat heute Einzelheiten zum Ticketverkauf bekannt gegeben. Der Ticketverkauf beginnt weltweit gleichzeitig am 20. Juni 2026 um 18:00 Uhr (Peking-Zeit). Die Veranstaltung findet vom 10. bis 12. Juli 2026 im National Exhibition and Convention Center (Shanghai) statt. Zum ersten Mal werden Eintrittskarten in mehr als 190 Ländern und Regionen erhältlich sein, womit diese Veranstaltung zur ersten umfassenden ACG-Messe (Anime, Comic und Spiele) in China wird, die Eintrittskarten an internationale Besucher verkauft. An der Veranstaltung werden zudem mehr als 170 Aussteller teilnehmen – so viele wie noch nie zuvor. Bis zum 18. Juni um Mitternacht hatte die Zahl der Voranmeldungen für die BW2026 bereits die des Vorjahreszeitraums übertroffen.
Im Jahr 2025 zog die BW mehr als 400.000 Besucher aus über 20 Ländern und Regionen an. Die Besucher, die ihre Eintrittskarten unter Vorlage ihres Reisepasses erworben hatten, machten 13 % aller Ticketkäufer aus, was die zunehmende Beliebtheit der Veranstaltung beim internationalen Publikum unterstreicht. Die BW hat sich seitdem zur größten ACG-Messe (Anime, Comics und Spiele) Asiens entwickelt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://bw.bilibili.com/en/2026/#/
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.