Avalara ernennt Stehr zum Director für die DACH-Region, um das Wachstum in einer Ära des Wandels im Compliance-Bereich zu beschleunigen

29.07.2026

Stehr bringt umfassende Führungserfahrung in den Bereichen Unternehmenssoftware und Markteinführung in einen der strategisch wichtigsten globalen Märkte von Avalara ein

MÜNCHEN, 29. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Avalara, Inc., ein führender Anbieter von agentbasierter KI für globale Steuer- und Compliance-Lösungen, gab heute die Ernennung von Hauke Stehr zum Direktor für die DACH-Region bekannt. In dieser Funktion wird Stehr die Wachstumsstrategie von Avalara in Deutschland, Österreich und der Schweiz leiten und Unternehmen dabei unterstützen, sich in der sich wandelnden Landschaft von Steuer- und Compliance-Anforderungen zurechtzufinden.

Avalara

Stehr tritt bei Avalara zu einem entscheidenden Zeitpunkt für Unternehmen in ganz Europa ein, da die Regierungen den Übergang zur digitalen Steuerberichterstattung und zur elektronischen Rechnungsstellung beschleunigen. Die schrittweise Einführung der verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung in Deutschland und die Initiative „VAT in the Digital Age" (ViDA) der Europäischen Union verändern die Art und Weise, wie Unternehmen Steuerangelegenheiten, Rechnungsstellung, Berichterstattung und grenzüberschreitende Compliance handhaben. Für Unternehmen, die in der DACH-Region tätig sind, ist die Modernisierung der Compliance-Prozesse zu einer strategischen Geschäftspriorität geworden.

„Die DACH-Region stellt weltweit einen der wichtigsten Wachstumsmärkte für Avalara dar", sagte Greg Chapman, EVP, AvaTax General Management bei Avalara. „Da die regulatorischen Anforderungen immer komplexer werden und die Verpflichtungen zur digitalen Berichterstattung zunehmen, benötigen Unternehmen vertrauenswürdige Technologiepartner, die ihnen helfen, den Wandel zu meistern. Hauke bringt die ideale Kombination aus Führungserfahrung in Großunternehmen, operativer Expertise und unternehmerischem Tatendrang mit, um Kunden dabei zu unterstützen, in diesem neuen Umfeld erfolgreich zu sein."

Stehr verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Führungserfahrung in wachstumsstarken Technologieunternehmen und globalen Konzernen. Im Laufe seiner Karriere hat er Go-to-Market-Organisationen aufgebaut und skaliert, neue Märkte erschlossen, internationale Teams geleitet und in globalen Unternehmen wie PayPal und Schindler gearbeitet.

„Das Potenzial in der DACH-Region ist enorm", sagte Stehr. „Da die regulatorische Komplexität weiter zunimmt, suchen Unternehmen nach intelligenteren und skalierbareren Wegen, um Steuer- und Compliance-Anforderungen zu bewältigen. Die globale Expertise von Avalara, gepaart mit unserem beschleunigten Wachstum in der Region, bildet eine solide Grundlage, um Kunden dabei zu unterstützen, ihre Compliance-Abläufe zu modernisieren, Risiken zu reduzieren und langfristiges Wachstum zu fördern."

Informationen zu Avalara

Avalara ist die agentenbasierte KI-Plattform für globale Steuern und Compliance. Seit mehr als zwei Jahrzehnten hat Avalara eine der umfangreichsten Sammlungen an Steuerinhalten und -integrationen der Branche aufgebaut, verarbeitet jährlich mehr als 54 Milliarden Transaktionen und unterstützt Millionen von Unternehmen weltweit. Die speziell entwickelten KI-Agenten des Unternehmens automatisieren die durchgängige Einhaltung von Vorschriften mit höherer Präzision – von der Steuerberechnung und Steuererklärung bis hin zur Verwaltung von Freistellungsbescheinigungen und darüber hinaus. Weitere Informationen finden Sie unter Avalara.com.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.