AIKO sichert sich die französische 5,5%-Mehrwertsteuerberechtigung unter dem strengen PPE2 V2 Carbon Standard

08.05.2026

Französische PV-Anlagen für Privathaushalte mit einer Leistung von bis zu 9 kWp können nun den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Anspruch nehmen, , allerdings nur mit Modulen, die die anspruchsvolle PPE2 V2 Zertifizierung erfüllen. AIKO ist einer der wenigen Hersteller, denen dies gelingt.

DÜSSELDORF, Deutschland, 8. Mai 2026 /PRNewswire/ -- AIKO hat bestätigt, dass seine Photovoltaik-Module gemäß der neu in Kraft getretenen PPE2 V2-Zertifizierung für den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % in Frankreich in Frage kommen. Dies macht AIKO zu einem wichtigen Wegbereiter für französische Wohnanlagen, die den Vorzugssteuersatz in Anspruch nehmen wollen.

Nach französischem Recht wird auf PV-Anlagen für Privathaushalte standardmäßig eine Mehrwertsteuer von 20 % erhoben. Der ermäßigte Satz von 5,5 % gilt nur für Anlagen bis zu 9 kWp , die alle PPE2 V2-Kriterien erfüllen. Für Anlagen über 9 kWp gelten weiterhin 20 % Mehrwertsteuer. Die Module AlKO-A-MCE60Db und AIKO-A-MCE54Db sind jetzt im offiziellen Certisolis-Register der Produkte aufgeführt, die für die französische Mehrwertsteuerermäßigung von 5,5 % in Frage kommen.

Was ist PPE2 V2?

Die Zertifizierung PPE2 V2 (Product Environmental Footprint 2, Version 2) ist eine anspruchsvolle französische Umweltnorm, die im September 2025 eingeführt wurde. Um in den Genuss der 5,5%igen Mehrwertsteuer zu kommen, muss ein PV-Modul gleichzeitig die Anforderungen erfüllen:

  • Kohlenstoff-Fußabdruck: Maximal 530 kg CO₂-Äquivalent pro kWc, berechnet nach der PPE2 V2-Methode - die am schwierigsten zu erreichende Anforderung
  • Materielle Grenzen: Silber < 14 mg/W, Blei < 0,1 %, Cadmium < 0,01 %
  • Vollständige Rückverfolgbarkeit: Produktionsstandort, Siliziumherkunft und Herstellungskette dokumentiert und auditierbar, mit einem 12-monatigen Zertifikat

Der Kohlenstoffgrenzwert von 530 kg CO₂eq/kWc ist außerordentlich schwer zu erreichen. Er zwingt die Hersteller, ihre gesamte Lieferkette zu dekarbonisieren, vom Polysilizium bis zum fertigen Modul. Nur sehr wenige Module auf dem Markt erreichen dies derzeit.

AIKO ist es gelungen, alle PPE2 V2-Kriterien zu erfüllen und gleichzeitig Module zu liefern, die ihren branchenführenden Wirkungsgrad von 24,4–24,5 % (Maximierung des Ertrags auf Dächern mit begrenztem Platzangebot) und ein ästhetisches, komplett schwarzes Design beibehalten. Diese Kombination ermöglicht französischen Hausbesitzern eine kürzere Amortisationszeit und eine höhere Investitionsrendite.

Ein klarer Marktvorteil

Die PPE2 V2-Zertifizierung setzt eine hohe Messlatte, die nur wenige Hersteller erreicht haben. Der Erfolg von AIKO beweist sein Engagement für eine nachhaltige, kohlenstoffarme Produktion. Für den französischen Wohnungsmarkt bedeutet dies, dass hochwertige, hocheffiziente Solaranlagen nun zu deutlich niedrigeren Kosten erhältlich sind - ohne Kompromisse bei der Leistung.

Informationen zu AIKO

AIKO ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Solartechnologie, das sich auf die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Produkten zur Solarstromerzeugung spezialisiert hat. AIKO bietet seinen Kunden Solarzellen, ABC-Module (All Back Contact) und szenariobasierte Komplettlösungen an. Geleitet von der Mission „Empowering transformation towards a carbon-free era" (Den Wandel hin zu einer CO₂-freien Ära vorantreiben) setzt AIKO weiterhin auf extreme Innovation und Spitzentechnologie.

Weitere Informationen finden Sie unter https://aikosolar.com.

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Zuwanderung, Wohnungsnot, Arbeitskräfte: Schweiz stimmt über Bevölkerungslimit ab

15.06.2026

Die Schweiz stimmt an diesem Wochenende über eine der umstrittensten Initiativen der vergangenen Jahre ab: „Keine 10-Millionen-Schweiz!“. Der Vorstoß der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), auch bekannt als Schweizerische Volkspartei oder Swiss People's Party, sieht vor, die ständige Wohnbevölkerung des Landes bis 2050 auf maximal zehn Millionen Menschen zu begrenzen. Nach ersten Hochrechnungen tendieren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu, die Initiative abzulehnen – ein Ergebnis, das im Vorfeld keineswegs sicher schien.

Die Initiative, die in der Verfassung verankert werden soll, würde den Bund verpflichten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sobald die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht. Die Schweiz zählte Ende 2025 bereits gut 9,1 Millionen Einwohner – rund 1,7 Millionen mehr als 2002. Haupttreiber des Wachstums ist die Zuwanderung. Rund 28% der im Land lebenden Menschen besitzen keinen Schweizer Pass. Viele stammen aus EU-Staaten wie Italien, Deutschland und Portugal, hinzu kommen Personen aus Drittstaaten, darunter Asylsuchende.

Unterstützer der Initiative argumentieren, das Land stoße an seine Belastungsgrenzen. Sie verweisen auf steigende Mieten, überlastete Verkehrswege, Staus sowie eine als problematisch wahrgenommene Entwicklung bei Gewalt und Kriminalität, die sie mit einer höheren Zuwanderung verknüpfen. Ziel sei es laut Kampagnenmotto, „zu bewahren, was wir lieben“. Die SVP wirbt mit auffälligen Aufklebern, Fahnen und Plakaten in Nationalfarben, um eine Begrenzung des Bevölkerungswachstums als Schutz der Lebensqualität zu präsentieren.

Gegen die Initiative stellen sich der Bundesrat, das Parlament, die Kantone sowie die meisten übrigen großen Parteien, gestützt von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften. Sie warnen, ein starres Bevölkerungs- und damit faktisches Zuwanderungslimit könne den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen. Laut Bundesamt für Statistik waren im ersten Quartal 2026 rund 1,87 Millionen ausländische Erwerbstätige in der Schweiz beschäftigt. Etwa vier von fünf kamen aus EU- oder EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich, der Rest aus Drittstaaten. Viele arbeiten in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bau und Gastgewerbe – Sektoren, die stark auf Personal aus dem Ausland angewiesen sind.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative sieht vor, dass die Schweiz in letzter Konsequenz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU kündigen müsste, sollte die Obergrenze sonst nicht zu halten sein. Gegner befürchten, dies könnte die bilateralen Beziehungen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt belasten. Befürworter halten dem entgegen, nur mit klaren quantitativen Vorgaben lasse sich der Druck auf Wohnungsmarkt, Infrastruktur und öffentliche Dienste nachhaltig begrenzen.

Parallel zur Abstimmung über die 10-Millionen-Grenze entscheiden die Stimmberechtigten auch über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Im Fokus der innenpolitischen Debatte steht jedoch vor allem die Frage, wie die Schweiz Wachstum, Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt künftig austarieren will. Das Ergebnis der Volksabstimmung dürfte zwar die Initiative selbst klären, die Grundsatzdiskussion über Zuwanderung, Arbeitskräftebedarf und Lebensqualität in der Alpenrepublik jedoch kaum beenden.