
Die Wolftank Group hat auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2026 den Kurs für die nächsten Jahre abgesteckt und zugleich die Kapitalmarktkompetenz im Aufsichtsrat ausgebaut. Die Aktionäre des auf Umwelttechnologien und emissionsfreie Infrastrukturlösungen spezialisierten Unternehmens stimmten allen zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkten zu. Zentrale Themen waren die Präsentation des Jahresergebnisses 2025, die neue Wachstumsstrategie „GreenLead 2030“ sowie eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats.
Mit „GreenLead 2030“ peilt die Wolftank Group nach Unternehmensangaben einen Umsatz von 250 Millionen Euro und eine EBITDA-Marge von zwölf Prozent an. Nach der Vorstellung der Ergebnisse für 2025 folgte die Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Zugleich wurden Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr entlastet, was als Vertrauensbeweis der Aktionäre in die Unternehmensführung gewertet werden kann.
Strukturell stellte Wolftank die Weichen über eine Satzungsänderung, mit der die Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder von fünf auf sechs angehoben wurde. Neben den bisherigen Mitgliedern Dr. Andreas Aufschnaiter (Vorsitz), Dr. Peter Podesser (stellvertretender Vorsitz), Dr. Peter Werth, David Hofmann und Raphaela Lindlbauer wurde erstmals Marcel Maschmeyer in das Kontrollgremium gewählt. Damit wird das Gremium um eine zusätzliche Stimme mit ausgewiesener Expertise im Investment- und Kapitalmarktbereich ergänzt.
Maschmeyer ist Vorstand der Paladin Langfrist KGaA und Geschäftsführer der Paladin Invest GmbH. Das auf börsennotierte Small- und Mid-Cap-Unternehmen spezialisierte Investmenthaus Paladin hat sein Engagement bei der Wolftank Group im vergangenen Jahr deutlich erhöht und zählt inzwischen zu den größten Aktionären des Unternehmens. Mit dem Einzug des Paladin-Vertreters in den Aufsichtsrat bindet Wolftank einen wichtigen Investor enger ein und verstärkt zugleich das Profil des Unternehmens gegenüber dem Kapitalmarkt.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.