
Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.
Schülerinnen und Schüler in Österreich, die im Rahmen der staatlichen Digitalisierungsinitiative vergünstigte Laptops oder Tablets erhalten haben, sollen künftig besser vor nicht altersgerechten Online-Inhalten geschützt werden – und zwar nicht nur im Schulnetz. Eine vom Bildungsministerium bereitgestellte neue Sicherheitskonfiguration sorgt dafür, dass Apps und Websites mit radikalen, verstörenden, sexistischen oder pornografischen Inhalten auch dann gesperrt bleiben, wenn die Geräte über öffentliche oder private WLANs etwa im Zug oder im Schnellrestaurant mit dem Internet verbunden sind. Eltern können die Voreinstellungen erweitern und zusätzliche Sperren einrichten.
Seit Ende März steht den Schulen ein zentrales Konfigurationsservice des Ressorts zur Verfügung, mit dem die Jugendschutzeinstellungen automatisiert auf die Endgeräte aufgespielt werden können. Zielvorgabe des Bildungsministeriums ist eine "schnellstmögliche Umsetzung im April". Betroffen sind alle mehr als 600.000 Laptops und Tablets, die seit 2020 im Zuge der Digitalisierungsinitiative an Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurden. Die Eltern sollen von den einzelnen Schulen über den Ablauf und den Zeitpunkt der Umstellung informiert werden.
Mit Stichtag 1. April hatten sich nach Angaben des Ministeriums bereits 14 Prozent der Mittel- und Sonderschulen sowie der AHS-Unterstufen an den zentralen Konfigurationsdienst angebunden. Zusätzlich gibt es eine nicht bezifferte Zahl von Schulen, die die Einstellungen eigenständig nach Anleitung umgesetzt haben. Bei der technischen Umsetzung meldet das Ressort bislang einen reibungslosen Verlauf, auch die Lehrergewerkschaft berichtet nach eigenen Angaben derzeit von keinen Beschwerden im Zusammenhang mit der neuen Konfiguration.
Kern des neuen Konzepts ist ein einheitlicher "Basisschutz", der bei Bedarf durch die Erziehungsberechtigten angepasst werden kann. Über das Bildungsportal oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Schule lassen sich einzelne Schutzfunktionen wie Webfilter oder die Installation von Apps individuell aktivieren und deaktivieren. Wer strengere Regeln wünscht, kann mithilfe lokaler Administratorenrechte zusätzliche Schutzsoftware aufspielen, etwa um auch die Bildschirmzeit der Kinder zu begrenzen. Für Eltern, denen der vom Ministerium vorgeschlagene Webfilter beispielsweise aus Datenschutzgründen zu weit geht, ist eine Opt-out-Lösung vorgesehen, mit der sich von Teilen der Voreinstellungen Abstand nehmen lässt.