
Der Ständerat hat Pläne für deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage in der Schweiz vorerst gestoppt. In der kleinen Kammer fand eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag keine Mehrheit. Mit 22 Nein- zu 21 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Rat, gar nicht erst auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten, der bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr ermöglicht hätte.
Entscheidend war eine parteiübergreifende Allianz, die sich gegen die Reform stellte. Mitglieder von SP, Grünen, Mitte und SVP formierten sich zu einer sogenannten „Sonntagsallianz“ und verteidigten den besonderen Status des letzten Wochentags. Der Sonntag stehe für Erholung, Freizeit und soziale Beziehungen, argumentierten mehrere Ratsmitglieder. Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger bezeichnete ihn als „Atempause unserer Gesellschaft“ und machte deutlich, dass sie zwar grundsätzlich liberalere Öffnungszeiten befürworte, den Sonntag aber nicht preisgeben wolle.
Damit bleibt die rechtliche Lage vorerst unverändert. Während die Kantone von Montag bis Samstag weitgehend selbst über Ladenöffnungszeiten entscheiden können, gilt für Sonntage das Bundesrecht, insbesondere das Arbeitsgesetz. Heute dürfen Gemeinden und Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe freigeben. Sonntagsarbeit ist im Grundsatz verboten und nur mit Sonderbewilligung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmen – etwa in Spitälern, der Gastronomie, bei Polizei, Rettungsdiensten oder Medienbetrieben – zulässig.
Für den Detailhandel bedeutet der Entscheid einen Dämpfer in einem langjährigen politischen Dauerstreit um liberalere Öffnungszeiten. Befürworter zusätzlicher Shopping-Sonntage argumentieren seit Jahren mit veränderten Konsumgewohnheiten und Wettbewerbsdruck, insbesondere durch den Onlinehandel. Gegnerinnen und Gegner betonen hingegen den Schutz der Arbeitnehmenden und den gesellschaftlichen Stellenwert des arbeitsfreien Sonntags. Wie es weitergeht, liegt nun beim Nationalrat, der sich als nächstes mit der Frage der Sonntagsverkäufe befassen muss.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.