
Im Kanton Waadt spitzt sich die politische Krise um Staatsrätin Valérie Dittli zu. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Resolution verabschiedet, in der die Mitte-Politikerin formell zum Rücktritt aufgefordert wird. Der Vorstoss ist rechtlich nicht bindend, soll nach dem Willen der Initianten aber ein «starkes Signal» senden und Dittli dazu bewegen, aus eigenem Antrieb aus der Kantonsregierung auszuscheiden.
Ausgelöst wurde die Resolution durch einen neuen, als belastend eingestuften Bericht, der am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde. Der frühere Kantonsrichter Jean-François Meylan hält darin fest, Dittli habe eine vertrauliche Vereinbarung abgeschlossen, wonach eine Strafanzeige gegen sie zurückgezogen wurde, ohne den Staatsrat zu informieren. Ihr wird vorgeworfen, gelogen und Informationen zurückgehalten zu haben. Laut dem Bericht geniesst sie im Regierungskollegium deshalb nicht mehr das volle Vertrauen, das sich nur schwer wiederherstellen lasse.
Die Resolution wurde vom Grünen-Fraktionschef Kilian Duggan eingebracht und von allen linken Parteien sowie den Grünliberalen unterstützt. Die FDP und die SVP enthielten sich mehrheitlich. Insgesamt nahm der Grosse Rat den Vorstoss mit 72 Ja-Stimmen bei 5 Nein und 58 Enthaltungen an. Der Staatsrat hat nun drei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen. Eine Möglichkeit, eines seiner Mitglieder zu suspendieren oder abzusetzen, hat das Gremium jedoch nicht.
Dittli hatte bereits am Freitag einen Rücktritt ausgeschlossen und sich in einer persönlichen Stellungnahme gegen einzelne Vorwürfe verteidigt. Sie bekräftigte ihren Willen, weiterhin für den Kanton tätig zu sein. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liess ihr Dienst ausrichten, sie habe nicht vor, auf die Resolution zu reagieren und halte an ihrer Erklärung vom Freitag fest. Damit prallen im Kanton Waadt ein deutlich artikulierter politischer Vertrauensverlust und der Anspruch der Regierungsrätin, ihr Mandat fortzuführen, direkt aufeinander.

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.
Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.
Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».
Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.
Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.