
In Genf hat der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, eindringlich vor einer weiteren Eskalation des Iran-Kriegs gewarnt. In einer Dringlichkeitsdebatte des UNO-Menschenrechtsrats sagte der Österreicher, der Konflikt berge das Potenzial, sich jederzeit von einem regionalen zu einem globalen Krisenherd zu entwickeln. Dieser Krieg habe eine „beispiellose Kraft, Länder über Grenzen hinweg und auf der ganzen Welt darin zu verstricken“, betonte Türk. Die komplexe Dynamik könne nationalen, regionalen und globalen Erschütterungen Vorschub leisten – mit „verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung und die Menschen überall“.
Besondere Sorge bereitet den Vereinten Nationen die Lage in der Straße von Hormus, einer der zentralen Seehandelsrouten für Energie- und Grundversorgungsgüter. Nach Türk sind dort Öl, Nahrungsmittel, Medikamente und Düngemittel von Blockaden betroffen. Eine anhaltende Unterbrechung der Schifffahrt in der Meerenge könnte demnach Hunger- und Gesundheitskrisen nach sich ziehen, vor allem in Ländern mit niedrigen Einkommen, die in besonderem Maß von Importen abhängig sind. Damit rückt der Konflikt über die unmittelbare Kriegsregion hinaus in den Fokus von Versorgungssicherheit und globaler wirtschaftlicher Stabilität.
Türk verurteilte in Genf Angriffe auf zivile Infrastrukturen im Iran ebenso wie Raketen- und Drohnenangriffe des Iran und der von Teheran unterstützten Hisbollah-Miliz auf Israel. Gleichzeitig mahnte er, der Krieg dürfe „nicht wieder zu einem Instrument der internationalen Beziehungen“ werden. Vor dem Hintergrund wachsender Spannungen warnte der Hochkommissar vor Versuchen einzelner mächtiger Staaten, das multilaterale System zu schwächen. In einer solchen Situation, so Türk, müsse die „große Mehrheit“ der Staaten das bestehende Regelwerk und die internationale Zusammenarbeit aktiv verteidigen.
Der UNO-Beamte rief alle Länder mit Einfluss auf die Konfliktparteien dazu auf, ihren politischen Hebel zu nutzen, um auf ein Ende der Kämpfe hinzuwirken. Der iranische Botschafter Ali Bahreini wandte sich zugleich mit einem eigenen Appell an Nachbarstaaten und forderte sie auf, eine gemeinsame Front gegen Israel zu bilden. Die internationale Gemeinschaft steht damit vor der Aufgabe, zwischen konkurrierenden politischen Interessen und dem Anspruch auf kollektive Sicherheitsstrukturen zu vermitteln – in einem Konflikt, dessen Ausgang weitreichende Konsequenzen für regionale Stabilität, den Welthandel und die humanitäre Lage haben dürfte.

Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet am 14. Juni über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes. Bundesrat und Parlamentsmehrheit wollen den Zugang zum Zivildienst einschränken, insbesondere für Armeeangehörige, die nach der Rekrutenschule oder nach bereits geleistetem Militärdienst in den zivilen Ersatzdienst wechseln. Heute unterstehen rund 60'000 Personen der Zivildienstpflicht. Aus Sicht des Bundesrats ist die Zahl der Zulassungen – vor allem von Soldaten mit bestandener RS, Fachspezialisten und Kadern – «problematisch» geworden.
Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin betont, der Zivildienst sei in der Verfassung als Sonderweg für Personen mit Gewissenskonflikt gegenüber dem Militärdienst vorgesehen. De facto bestehe inzwischen eine Wahlfreiheit: Wer wolle, könne jederzeit in den Zivildienst wechseln, ein Drittel der Zivildienstleistenden tue dies sogar erst nach absolvierte Rekrutenschule. Das belaste die Armee doppelt, argumentiert Parmelin: Sie bilde Spezialisten aus, verliere diese Investition dann aber an den Zivildienst. Laut Bundesrat entgehen dem Staat so jedes Jahr 70 Millionen Franken. Die geplante Revision solle klarstellen, dass der Zivildienst «eine Ausnahme und nicht eine Alternative zum Militärdienst» sei.
Kernstück der Vorlage ist eine Mindestdauer von 150 Zivildiensttagen für alle, die sich für den Zivildienst entscheiden – auch für jene, die erst spät aus der Armee wechseln. Damit sollen insbesondere Personen, die bereits einen «beträchtlichen» Teil ihres Militärdiensts geleistet haben, ihren nachträglichen Gewissenskonflikt glaubhaft machen. Die seit 2009 geltende Tatbeweislösung – Zulassung aufgrund der Deklaration eines Gewissenskonflikts durch eine militärdiensttaugliche Person – bleibt grundsätzlich bestehen, die Anforderungen an den Tatbeweis werden jedoch verschärft. Der Bundesrat spricht von einer rechtmässigen Minimaldauer ohne Strafcharakter.
Gegen die Gesetzesänderung haben linke Parteien, der Zivildienstverband Civiva sowie die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) das Referendum ergriffen. Zu den Kritikerinnen gehört auch SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf. Sie warnt, das Gesetz werde «unter dem Strich niemandem etwas bringen – weder der Armee noch dem Zivildienst». Wer heute aus Überzeugung in den Zivildienst gehe, werde auch künftig nicht in der Armee bleiben wollen, sondern eher versuchen, über gesundheitliche Ausmusterungen – den sogenannten «blauen Weg» – dem Dienst zu entgehen. Damit würden diese jungen Männer sowohl der Armee als auch dem Zivildienst fehlen.
Verbände und Vertreter der Zivildienstleistenden verweisen zudem auf die Bedeutung des Zivildienstes für die Grundversorgung. Jährlich werden fast zwei Millionen Zivildiensttage geleistet – unter anderem in Schulen, Spitälern, Asylzentren und im Naturschutz. Befürworter des Status quo sprechen von systemrelevanten Einsätzen, die im Hintergrund ablaufen, aber für das Funktionieren des Sozial-, Gesundheits- und Umweltbereichs zentral seien. Der Zivildienst verschaffe jungen Menschen Einblicke in Berufe, in denen der Nachwuchs knapp ist, und könne Begeisterung für soziale und gesundheitliche Tätigkeiten wecken.
Die Gegner der Revision warnen vor einem deutlichen Rückgang der geleisteten Diensttage. Schätzungen zufolge könnten rund 230'000 Zivildiensttage pro Jahr wegfallen, sollte der Zugang verschärft werden. Welche konkreten Auswirkungen das auf einzelne Institutionen und Projekte hätte, ist laut Kritikern offen, da der Bund die Reform beschlossen habe, ohne vorgängig detaillierte Prognosen oder Analysen zu den Folgen für Einsatzbetriebe vorzulegen. Befürworter der Vorlage verweisen hingegen auf den Erhalt der personellen Basis der Armee und auf eine aus ihrer Sicht notwendige Rückführung des Zivildienstes auf seine Rolle als Ausnahmeregelung für echte Gewissenskonflikte.
Mit der Abstimmung am 14. Juni steht die Grundausrichtung der schweizerischen Dienstpflicht erneut zur Debatte. Zwischen den Polen Armeeerhalt, finanzieller Belastung, gesellschaftlichem Nutzen und individueller Gewissensfreiheit soll die Stimmbevölkerung entscheiden, ob der Zivildienst künftig stärker reglementiert und weniger attraktiv ausgestaltet oder im heutigen Rahmen weitergeführt wird.