Uhren zurück am 25. Oktober 2026: Regeln, Folgen und Streit um den Wechsel zur Winterzeit

08.10.2026


Am Wochenende vom 24. auf den 25. Oktober 2026 stellt Europa turnusgemäß die Uhren auf Winterzeit um – in diesem Jahr so früh wie nur möglich. Nach den geltenden EU‑Regeln erfolgt der Wechsel stets am letzten Sonntag im Oktober. 2026 fällt dieser auf den 25. Oktober und damit auf das frühestmögliche Datum, das der Kalender zulässt. In Frankreich werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3.00 Uhr die Uhren auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Die Folge: Der Tag dauert offiziell 25 Stunden, und viele Menschen verbuchen eine zusätzliche Stunde Schlaf.

In Spanien greift derselbe Mechanismus, mit regionalen Unterschieden bei der Uhrzeit. Auf der Halbinsel, auf den Balearen sowie in Ceuta und Melilla springen die Zeiger in der Nacht um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurück. Wer zu diesem Zeitpunkt wach ist, erlebt die gleiche Stunde zweimal. Auf den Kanarischen Inseln verschiebt sich der Moment des Wechsels wegen der unterschiedlichen Zeitzone um eine Stunde nach vorn: Dort wird um 2.00 Uhr auf 1.00 Uhr zurückgestellt. Das Ziel ist in allen Regionen gleich – die geltenden EU‑Vorgaben zur saisonalen Zeitumstellung werden harmonisiert umgesetzt.

Der Wechsel auf die Winterzeit bringt veränderte Lichtverhältnisse mit sich. Morgens wird es nach der Umstellung früher hell, dafür setzt die Dämmerung nach der Uhr früher ein. In Spanien wie in Frankreich läuft das Winterhalbjahr regulär bis zum nächsten Wechsel auf Sommerzeit im März 2027. Die Grundidee hinter der seit den 1970er‑Jahren etablierten Praxis: Tageslicht besser mit typischen Aktivitätszeiten zu synchronisieren und so Energie einzusparen. Dass die Umstellung jeweils in der Nacht erfolgt, soll Störungen im Alltagsablauf begrenzen – von Pendelwegen bis hin zu logistischen Abläufen.

Gleichzeitig bleibt das System umstritten. In Frankreich wird zunehmend hinterfragt, ob die Zeitumstellung unter heutigen Bedingungen noch nennenswerte Energieeffekte bringt. Kritiker verweisen zudem auf mögliche gesundheitliche Belastungen, etwa Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen oder eine erhöhte Anfälligkeit für Herz‑Kreislauf‑Probleme, besonders bei Kindern und älteren Menschen mit empfindlicherem Biorhythmus. In Spanien wiederum sorgt die rechtliche Konstruktion dafür, dass auch 2026 nicht die letzte Umstellung sein wird: Nationale Vorschriften setzen die EU‑Regeln auf unbestimmte Zeit um, und jüngst veröffentlichte europäische Kalender bestätigen die Fortführung des Systems über das Jahr 2026 hinaus.

Mutmassliche Brandstiftung in Baar: Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken

08.10.2026


Nach dem nächtlichen Grossbrand an der Ruessenstrasse in Baar im Kanton Zug gehen die Strafuntersuchungsbehörden von vorsätzlicher Brandlegung aus. Mehrere Fahrzeuge waren am späten Abend des 28. September in Flammen aufgegangen und vollständig ausgebrannt. Die Ermittler stufen Brandstiftung als wahrscheinlichste Ursache ein, wie sie am Donnerstag über die Plattform X mitteilten.

Als die Feuerwehr kurz nach 22 Uhr am Einsatzort eintraf, standen bereits mehrere Autos in Vollbrand. Die Flammen hatten zu diesem Zeitpunkt schon auf ein angrenzendes Geschäftsgebäude übergegriffen. Durch einen raschen und koordinierten Löscheinsatz gelang es den Einsatzkräften, das Feuer unter Kontrolle zu bringen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Trotzdem entstand ein Sachschaden in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken.

Bei den Löscharbeiten wurde ein Feuerwehrmann aus Baar leicht verletzt. Er hatte gemeinsam mit seinen Kollegen versucht, sowohl die brennenden Fahrzeuge als auch das betroffene Geschäftsgebäude zu sichern. Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern, doch mehrere Fahrzeuge wurden zerstört und Teile des Gebäudes erheblich beschädigt.

Die Kantonspolizei Zug hat in der Zwischenzeit Ermittlungen zur Täterschaft aufgenommen und wendet sich mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit. Personen, die vor, während oder nach dem Brand im Gebiet rund um die Ruessenstrasse verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise nimmt die Zuger Polizei unter der Telefonnummer 041 595 41 41 entgegen.