Die Stadt Luzern passt den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn an und wird diesen ab dem 1. Januar 2027 auf 23 Franken pro Stunde erhöhen. Zuvor lag der Betrag bei 22,75 Franken. Die Anpassung erfolgt auf Basis der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung, wobei insbesondere die Nominallöhne sowie die Konsumentenpreise in die Berechnung einfließen.
Um die Einhaltung der neuen Vorgaben zu gewährleisten, setzt die Stadt auf eine verstärkte Kontrolle. Hierfür wird eine neue Mindestlohn-Kommission ins Leben gerufen, die voraussichtlich im ersten Quartal 2027 ihre Arbeit aufnimmt. Diese Kommission soll aus jeweils zwei Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie einer Person aus der Stadtverwaltung bestehen.
Die Aufgabe dieser Kommission besteht darin, jährlich festzulegen, welche Branchen besonders intensiv überprüft werden sollen. Zudem fungiert das Gremium als Anlaufstelle für Hinweise über mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnregelung. Die Stadt hat die Sozialpartner bereits dazu aufgefordert, entsprechende Personen für die Besetzung der Kommission zu nominieren.
Die operative Durchführung der Kontrollen soll an die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) von WAS Wira Luzern übertragen werden. Die KIGA verfügt bereits über Erfahrung bei der Überprüfung von Arbeits- und Lohnbedingungen. Die genauen vertraglichen Voraussetzungen für diese Zusammenarbeit werden derzeit zwischen der Stadt und der KIGA verhandelt.
Hintergrund dieser Maßnahmen ist die Abstimmung der Stadtluzerner Stimmbevölkerung am 27. September 2026, bei der dem Mindestlohn zugestimmt wurde. Die Stadt Luzern kommunizierte die Details zu der Erhöhung und dem neuen Kontrollsystem in einer offiziellen Medienmitteilung.


