Schweizer Regierung balanciert Menschenrechte, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit

05.04.2026


Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.

Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.

Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.

Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.

Mobiliar räumt Portfolio auf und schreibt Geschichte – aber warnt vor Wiederholung

03.04.2026


Die Schweizerische Mobiliar hat im vergangenen Jahr einen historischen Gewinnsprung erzielt. Der genossenschaftlich organisierte Versicherer steigerte den Reingewinn auf 825 Millionen Franken und damit auf mehr als das Doppelte des Vorjahreswerts von 390,7 Millionen Franken. Treiber des Ergebnisses war ein ausserordentlich starkes Finanzergebnis, das sich von 416,7 Millionen auf 901,9 Millionen Franken mehr als verdoppelte.

Auf der Ertragsseite profitierte die Mobiliar insbesondere vom Börsengang der Swiss Marketplace Group (SMG) im September. Im Zuge des IPO trennte sich der Versicherer von einem Anteil von rund 10 Prozent an dem Betreiber von Online-Inserateplattformen und reduzierte seine Beteiligung auf 19,3 Prozent. Zusammen mit dem Verkauf nicht strategiekonformer Beteiligungen brachte die Bereinigung des Portfolios gut 300 Millionen Franken ein. Zusätzlich veräusserte die Mobiliar rund 3 von insgesamt etwa 16 Tonnen Gold, nachdem der Goldpreis im Jahresverlauf um 44 Prozent zugelegt hatte.

Trotz hoher Realisierungsgewinne aus Gold- und Aktienverkäufen konnte das Anlagejahr 2025 beim laufenden Kapitalanlageertrag nicht ganz mit dem Vorjahr mithalten. Der Ertrag aus den Kapitalanlagen sank um 4,5 Prozent auf 376,9 Millionen Franken. Dennoch reichte das Finanzpolster aus, um ein Grossschadenereignis zu absorbieren: Der verheerende Felssturz, der am 28. Mai 2025 das Walliser Bergdorf Blatten verschüttete, verursachte Bruttoschäden von rund 140 Millionen Franken und belastete die Schadenrechnung deutlich.

Trotz dieser Belastung verbesserte sich die Combined Ratio der Mobiliar leicht auf 97,0 Prozent nach 97,1 Prozent im Vorjahr, was auf tiefere Kosten zurückzuführen ist. Konzernchefin Michèle Rodoni dämpfte zugleich die Erwartungen für das Jubiläumsjahr 2026, in dem der Versicherer sein 200-jähriges Bestehen feiert. Der jetzt ausgewiesene Rekordgewinn sei klar von Sondereffekten geprägt, betonte sie. Börsengänge wie jener der SMG sowie derart umfangreiche Realisierungsgewinne aus Gold und Beteiligungsverkäufen seien aussergewöhnlich und liessen sich in dieser Form nicht Jahr für Jahr wiederholen.