
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Dies geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Zentrum der Reform steht die Nutzung biometrischer Daten aus dem Internet für Ermittlungen.
Hintergrund der geplanten Maßnahmen ist die Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus. In den vergangenen Jahren haben deutsche Sicherheitsbehörden oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten, was aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation darstellt. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter, und es besteht die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.
Im Koalitionsvertrag heißt es: "Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können." Konkret sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen.
Weitere Details sind bereits ausbuchstabiert: "Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten", heißt es im Koalitionsvertrag. Zudem soll das Bundeskriminalamt eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten. Die angestrebten Reformen müssen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden, da bisher keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten existiert. Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter einer schweren Straftat ist.

Die Galenica-Tochtergesellschaft Bichsel stellt ihre defizitäre pharmazeutische Produktion bis Ende 2026 ein und richtet ihr Geschäft künftig auf Home-Care-Dienstleistungen aus. Nach Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Konsultationsverfahrens mit der Mitarbeitendenvertretung bestätigte der Verwaltungsrat, dass ein wirtschaftlich tragfähiger Weiterbetrieb der Produktionssparte nicht möglich sei. Trotz kontinuierlicher Investitionen liessen sich die bestehenden Anlagen und Gebäude laut Unternehmen nicht mehr aufrechterhalten.
Im Zuge der Neuausrichtung reduziert Bichsel seinen Stellenabbau leicht: Statt der ursprünglich angekündigten 170 Stellen sollen nun 152 Arbeitsplätze wegfallen. In den kommenden Wochen wird geprüft, wie viele der betroffenen Mitarbeitenden innerhalb des Galenica-Netzwerks weiterbeschäftigt werden können. Die Mitarbeitenden sollen in den nächsten Tagen individuell über ihre persönliche Situation informiert werden.
Für die von der Schliessung betroffenen Beschäftigten hat das Unternehmen einen ausgebauten Sozialplan aufgelegt. Dieser berücksichtigt Faktoren wie Alter und Dienstjahre und enthält eine Härtefallregelung. Zudem unterstützt Bichsel die Mitarbeitenden bei der beruflichen Neuorientierung. Nach Unternehmensangaben sind die konstruktiven Vorschläge der Mitarbeitendenvertretung in die Ausgestaltung des Sozialplans eingeflossen und haben dessen Gestaltung massgeblich geprägt.
Auf der Kundenseite will Bichsel die Versorgungssicherheit im Übergang gewährleisten. Das Unternehmen plant, die Belieferung mit den wichtigsten Produkten bis Ende 2026 sicherzustellen, während parallel der Fokus auf den Ausbau der Home-Care-Dienstleistungen gelegt wird. Damit reagiert die Galenica-Gruppe auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen in der Produktion und setzt verstärkt auf Bereiche, in denen sie mittel- bis langfristig grössere Chancen sieht.