Pragmatischer Ansatz: Bundesrat will Beschränkungen bei Kennzeichen aufheben

10.03.2026


Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung gefasst, die Städten und Landkreisen mehr Spielraum bei der Vergabe von Autokennzeichen ermöglichen soll. Auf Initiative des Landes Hessen wird die Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Kennzeichen in einem Zulassungsbezirk ohne die bisher geltenden Beschränkungen zuzulassen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Kommunen bei der erweiterten Ausgabe von Nummernschildern pragmatischer vorgehen zu lassen.

Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD) betonte im Bundesrat, dass Autokennzeichen für viele Menschen mehr als eine Buchstabenkombination seien. "Sie steht für die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Stadt", sagte Mansoori. Schon die Wiedereinführung von Altkennzeichen habe gezeigt, dass dies funktioniere. Durch die Liberalisierung könne ohne großen Verwaltungsaufwand mehr regionale Verortung und Identitätsstärkung erreicht werden.

Niedersachsens Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne unterstützte den Antrag aus Hessen und verwies darauf, dass Kfz-Kennzeichen für viele Menschen ein Stück Heimat seien, mit dem sie sich identifizieren. Ein prägnantes Kennzeichen könne ein Gewinn für Tourismus, Wirtschaft und regionale Entwicklung sein. Tonne betonte, dass die Wiedereinführung früherer Kennzeichen seit 2012 das große Interesse der Bevölkerung an regionalen Kennzeichen zeige.

Bisher können Landkreise und kreisfreie Städte mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen nur unter bestimmten Bedingungen vergeben, etwa wenn ein Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht oder durch Gebietsreformen alte Unterscheidungszeichen auslaufen. Die Bundesländer wollen diese Einschränkungen nun beseitigen. Die angenommene Entschließung geht an die Bundesregierung, die über die Umsetzung entscheiden muss.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.