Nationalbibliothek warnt vor Engpass – Kulturstaatsminister setzt auf Umbau des Sammelauftrags

13.03.2026


Die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig muss ihre Pläne für einen weiteren Erweiterungsbau vorerst begraben. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich gegen die Realisierung des fünften Bauabschnitts am Deutschen Platz entschieden, wie die Bibliothek mitteilte. Der Neubau sollte Ende 2026 starten und war ursprünglich mit rund 130 Millionen Euro veranschlagt. Nach Angaben von Generaldirektor Frank Scholze war es gelungen, die Kosten durch detaillierte Planung um etwa 30 Millionen Euro unter diese Marke zu drücken.

Die Bibliothek reagierte mit deutlicher Kritik auf die Absage. In Leipzig seien die Magazinkapazitäten für Neuzugänge nahezu ausgeschöpft, heißt es. Zudem müssten Bestände aus dem ältesten, klimatisch ungeeigneten Gebäudeteil in besser geeignete Räume verlagert werden, um sie dauerhaft zu sichern. Der geplante Neubau sei darauf ausgelegt gewesen, eine energieeffiziente und nachhaltige Bewahrung des nationalen Kulturerbes zu ermöglichen und langfristig Platz für Bücher und andere Medien zu schaffen. Etwa sieben Millionen Euro sind nach Bibliotheksangaben bereits in die Planung geflossen.

Weimer begründet den Stopp mit einer Neuausrichtung des Sammelauftrags. Die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein sei nicht mehr zeitgemäß; die Deutsche Nationalbibliothek solle sich stärker auf digitale Bestände konzentrieren. Ein Sprecher des Staatsministers erklärte, Weimer strebe an, dass die Pflichtablieferung an die Bibliothek künftig weitgehend digital erfolgt. Nach geltendem Recht müssen Verlage derzeit grundsätzlich zwei physische Exemplare abliefern. Künftig solle es nach Weimers Vorstellungen nur noch ein Exemplar geben – möglichst ausschließlich in digitaler Form. Dies sei auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Aus Sicht der Nationalbibliothek greift diese Einschätzung zu kurz. Sie verweist auf ihre gesetzliche Verpflichtung, sowohl physische als auch digitale Publikationen zu sammeln, und betont, eine Reduzierung auf ein einziges Exemplar würde eine Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek voraussetzen. Zudem koste auch jede alternative Lösung Geld: Schon jetzt werden Bestände aus Leipzig an den zweiten Standort in Frankfurt am Main ausgelagert, wo nach Angaben des Ministeriums noch Magazinkapazitäten vorhanden sind. Während in Berlin über eine Anpassung des Rechtsrahmens und den künftigen Schwerpunkt der Sammlung beraten wird, bleiben die strukturellen Engpässe in Leipzig vorerst ungelöst.

USB-Panne mit 2048 Stimmen: Strafverfahren und Moratorium in Basel-Stadt

13.03.2026


Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.

Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.

Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.

Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.