Nach Zoutendijk-Rückzug: Julius Bär setzt im Verwaltungsrat auf Regulierungs- und Risikoexpertise

16.03.2026


Die Julius Bär Gruppe stellt ihren Verwaltungsrat neu auf und setzt dabei klar auf zusätzliche Risiko- und Compliance-Kompetenz. Das Zürcher Vermögensverwaltungsinstitut teilte mit, dass Olga Zoutendijk an der Generalversammlung am 9. April 2026 nicht mehr zur Wiederwahl antreten wird und ihr Mandat damit niederlegt. Zoutendijk gehört dem Gremium seit sieben Jahren an und war seither Mitglied des Audit Committee sowie des Governance & Risk Committee.

Verwaltungsratspräsident Noel Quinn würdigte Zoutendijks Beitrag als «bedeutend und wertvoll» und verwies auf ihre Rolle in zahlreichen konstruktiven Debatten innerhalb der Ausschüsse. Nach einer zweijährigen Übergangsphase, in der sich die Bank laut Quinn in eine «gestärkte Position» gebracht habe, sehe Zoutendijk nun den richtigen Zeitpunkt für ihren Rücktritt gekommen. Die Personalie fällt zusammen mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Bank.

Als Ersatz schlägt Julius Bär der Generalversammlung die Wahl von Colin Bell in den Verwaltungsrat vor. Im Communiqué wird Bell als «vielseitig qualifizierte Führungspersönlichkeit aus der Bankenbranche» beschrieben. Er verfüge über umfassende Erfahrung in der Unternehmensführung und ausgewiesene Fachkenntnisse in Geldwäschereiprävention, Financial Crime Compliance und Non-Financial Risk. Die Bank hebt zudem sein technisches Know-how und seine geopolitischen Kenntnisse hervor – Letztere auch vor dem Hintergrund seiner 16-jährigen Laufbahn in Führungsfunktionen bei der britischen Armee zu Beginn seiner Karriere.

Bell hat seine operative Tätigkeit vor kurzem beendet, um sich Beratungsmandaten und Verwaltungsratsaufgaben zu widmen. Zuvor war er unter anderem Group Chief Compliance Officer bei HSBC sowie Group Chief Compliance Officer und Head Non-Financial Risk bei UBS. In diesen Funktionen baute er laut Julius Bär anspruchsvolle Compliance-Programme mit auf und pflegte enge Kontakte zu Aufsichtsbehörden wie der britischen Financial Conduct Authority, der Prudential Regulation Authority, der Europäischen Zentralbank und – in seiner Zeit bei UBS – zur Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma. Bereits im Februar hatte Julius Bär angekündigt, der GV 2026 auch die Wahl von Urban Angehrn in den Verwaltungsrat zu empfehlen, womit das Kontrollgremium nach der Übergangsphase gezielt mit zusätzlicher Risiko- und Regulatorikexpertise verstärkt werden soll.

Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.